Gaggenau (pm/lk) – Auch in der Gaggenauer Fußgängerzone gilt ab Samstag eine allgemeine Maskenpflicht an den Markttagen. Das hat das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt verfügt. Eine Maskenpflicht gilt bereits in den Innenstädten von Rastatt und Baden-Baden.
Zur Eindämmung der Corona-Pandemie muss ab Samstag an den Markttagen mittwochs und samstags zwischen 6:00 und 14:00 Uhr eine Maske unabhängig von der Einhaltung des Abstands getragen werden. Konkret gilt die Maskenpflicht in der Gaggenauer Fußgängerzone, die den Bereich der Hauptstraße zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Klehestraße, die Friedrich-Ebert-Straße, den Marktplatz und die Parkfläche zwischen Marktplatz und August-Schneider-Straße umfasst.
Für alle anderen Städte und Gemeinden im Landkreis Rastatt gilt ausschließlich die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die unter anderem eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen vorschreibt, sofern der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Ferner ist in der Corona-Verordnung, die grundsätzlich im ganzen Land gilt, geregelt, dass bei privaten Veranstaltungen höchstens zehn Teilnehmer aus maximal zwei Haushalten zugelassen sind.
In Baden-Baden gilt weiterhin zusätzlich zur Corona-Verordnung des Landes die Allgemeinverfügung des Gesundheitsamts, die das Tragen von Mund- und Nasenschutz in der Fußgängerzone und auf Märkten zwischen 8:00 und 20:00 Uhr an allen Wochentagen unabhängig vom Abstand vorschreibt. In Rastatt gilt weiterhin zusätzlich zur Corona-Verordnung des Landes die Allgemeinverfügung des Gesundheitsamts, die das Tragen von Mund- und Nasenschutz in der Fußgängerzone und auf dem Kulturplatz werktags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr unabhängig vom Abstand vorschreibt.
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