Bühl (pm/lk) – Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat für Teile der Bühler Innenstadt eine Maskenpflicht für Fußgänger erlassen. So soll die Verbreitung des Coronavirus eingedämmt werden.
Der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert für die Stadt Bühl liegt bedingt durch 64 Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage derzeit bei 222 Fällen pro 100.000 Einwohnern und ist damit deutlich über dem Sieben-Tage-Inzidenz-Wert des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Rastatt. Der Wert für den Landkreis Rastatt beträgt derzeit 175,5 (Stand 28. April). Insgesamt gibt es in der Stadt Bühl derzeit 116 aktive Fälle. Aus geographischer Sicht liegt der Schwerpunkt der Neuinfektionen im Stadtgebiet, weniger betroffen sind die Ortsteile.
Das Infektionsgeschehen ist diffus, teilt das Landratsamt in seiner Pressemitteilung mit und fügt an, dass nach wie vor eine hohe regionale Belastung des Gesundheitssystems im Landkreis Rastatt bestehe. Der COVID-Bereich des Klinikum Mittelbadens ist derzeit mit 68 Corona-Patienten belegt, davon elf auf der Intensivstation. Der mit der Maskenpflicht einhergehende Grundrechtseingriff ist in Anbetracht des Infektionsschutzes und der jeweiligen Interessen daher nach Meinung des Landratsamtes verhältnismäßig.
Die Anordnung ist geeignet, um das Ziel, die Aus- und Weiterverbreitung von COVID-19 zu verlangsamen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, zu erreichen. Die Belastung durch das Tragen einer Maske ist von relativ geringer Intensität. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bedeutet – unter Berücksichtigung der Ausnahmen – keine erhebliche Beeinträchtigung, teilt das Landratsamt in seiner Pressemitteilung mit. Die Verordnung tritt am morgigen Donnerstag für den täglichen Zeitraum von 8 bis 22 Uhr in Kraft und ist befristet bis zum 20. Mai.