Region (dpa/lsw) – Trotz des Endes der meisten allgemeinen Corona-Schutzregeln an diesem Wochenende ist die Maskenpflicht in einigen baden-württembergischen Museen, Theatern und Bibliotheken noch nicht vom Tisch. Nur zwei Tage vor Ablauf der Vorschrift hat das Land den staatlichen Kultureinrichtungen empfohlen zu prüfen, ob sie über ihr Hausrecht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske beibehalten können. Ein entsprechendes Schreiben sei den Häusern am Donnerstagabend zugesandt worden, bestätigte das Kulturministerium in Stuttgart.
Bei einer Umfrage der dpa äußerten sich mehrere Verantwortliche kritisch zur kurzfristigen Empfehlung und merkten an, das Land habe sich selbst nicht zu einer eindeutigen juristischen Prüfung durchringen können. In dem Schreiben des Ministeriums wird das Maskentragen deutlich empfohlen. „Wir appellieren in jedem Fall an die Besucherinnen und Besucher von Kunst- und Kultureinrichtungen, freiwillig in Innenräumen Maske zu tragen“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski (Grüne). Das sei nicht nur zum Selbstschutz, „sondern besonders, um einen ungestörten Kulturbetrieb zu gewährleisten und pandemiebedingte Unterbrechungen zu vermeiden.“
Bundesweit und auch in Baden-Württemberg sind vom kommenden Sonntag an in Innenräumen Masken nicht mehr Pflicht, auch die Zugangsbeschränkungen fallen weg. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat aber bereits an die Menschen im Land appelliert, freiwillig in Innenräumen Maske zu tragen. Baden-Württembergs Kultureinrichtungen reagieren nicht einheitlich auf das mögliche Aus für die Maskenpflicht. Während einige sich kurzfristig noch abstimmen, halten sich andere an die vom Bund vorgegebene Regelung. Einige Häuser wie das Nationaltheater in Mannheim und das Badische Staatstheater in Karlsruhe wollen zunächst weiter Masken vorschreiben.
„In Anbetracht des derzeitigen Infektionsgeschehens und aufgrund unserer Publikumsstruktur werden wir zum Schutz unserer Besucherinnen und Besucher von unserem Hausrecht Gebrauch machen“, sagte der Geschäftsführende Intendant des Nationaltheaters, Marc Stefan Sickel. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske werde bis auf weiteres beibehalten. „Wir folgen damit nicht zuletzt den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministers“, sagte Sickel. Dieser habe sich dafür ausgesprochen, das Hausrecht wahrzunehmen. Auch das Badische Staatstheater plant, die Maskenpflicht im Haus „bis mindestens Ostern aufrechtzuerhalten.“
Das Badische Landesmuseum (Karlsruhe) wollte sich als landeseigenes Haus „an die allgemeine Gesetzeslage halten“, denkt aber erneut darüber nach. In den Staatstheatern Stuttgart kann das Publikum künftig ebenfalls auf den Schutz über Mund und Nase verzichten, wenn es möchte. „Wir verhalten uns so, wie es die Corona-Verordnung vorgibt“, sagte der Geschäftsführende Intendant Marc-Oliver Hendriks. „Wir werden aber vor den Aufführungen eine dringende Empfehlung aussprechen.“ Das Festspielhaus in Baden-Baden hat dagegen noch nicht entschieden. Es werde noch überlegt, hieß es. Spätestens mit Beginn der Osterfestspiele am 9. April werde es eine Regelung geben.
Viele Häuser kritisieren allerdings, das Ministerium traue sich keine eindeutige Entscheidung zu und verstecke sich hinter einer Empfehlung. Auch die FDP kritisierte das Land, wenngleich aus anderem Grund: Die Landesregierung soll endlich aufhören, die bundesweiten Regelungen des Infektionsschutzgesetzes mit aller Kraft zu unterminieren, sagte der kulturpolitische Sprecher der FDP-Fraktion Stephen Brauer. Die Besucher haben es selbst in der Hand, nicht auf die Maske zu verzichten.» Da brauche es «keine Direktiven aus dem Kulturministerium, die dies hintertreiben.“