Baden-Baden (pm/lk) – Ein Mann aus Bühlertal muss sich ab heute vor dem Schöffengericht Baden-Baden verantworten. Dem 37-Jährigen wird vorgeworfen, im Darknet Drogen bestellt und dann gewinnbringend weiterverkauft zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Baden-Baden wirft dem Angeklagten vor, zwischen April und August 2018 in 3 Fällen im verdeckten Teil des Internets, dem sogenannten Darknet, von seiner Wohnung in Bühlertal aus größere Mengen Amphetamin und Ecstasy-Tabletten bestellt zu haben, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen.
Zwei der Drogenlieferungen erreichten den Angeklagten nicht, da im ersten Fall der aus den Niederlanden einreisende Kurier festgenommen und das Rauschgift sichergestellt wurde und im zweiten Fall die Postsendung nicht ausreichend frankiert war und letztlich bei der Polizei landete. Bei der dritten Bestellung geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die bestellten 150 Gramm Amphetamin und 50 Ecstasy-Tabletten den Mann erreichten und von ihm mit Gewinn weiterverkauft wurden.
Die Wohnungsdurchsuchung beförderte dann noch eine geringe Menge an Cannabis, was – neben den Vorwürfen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bzw. des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln – einen weiteren Anklagevorwurf ausmacht. Der Angeklagte hatte im Ermittlungsverfahren die Tatvorwürfe bestritten, ist nach Anklageerhebung aber auf einen Verständigungsvorschlag eingegangen und hat ein Geständnis angekündigt, so dass das Amtsgericht Baden-Baden keine Zeugen zur Hauptverhandlung geladen hat.