Baden-Baden (dpa/lsw) – Im Baden-Badener Prozess um den Mord an einer Sechsjährigen hat die Mutter des getöteten Mädchens ausgesagt. Per Videoübertragung, damit sie nicht mit dem Angeklagten konfrontiert werden musste, schilderte sie am Donnerstag vor dem Landgericht den letzten Tag mit ihrer Tochter. Sie seien zusammen zum Spielplatz gegangen, wo sie den Spielplatzfreund und dessen Vater trafen. Es sei nicht geplant gewesen, aber die Kinder hätten so gebettelt, dass sie zusammen übernachten dürften. Deshalb habe sie zugestimmt.
Beim Abschied habe sie ihrer Tochter einen letzten Kuss gegeben. „Ich habe sie umarmt und ihr gesagt, dass wir uns morgen wiedersehen“, sagte die 35-Jährige unter Tränen. Sie sah ihr Kind nicht lebend wieder. Vor dem Baden-Badener Landgericht muss sich der Vater des Spielplatzfreundes unter anderem wegen Mordes verantworten. Er soll das Mädchen in der Nacht zum 19. Dezember vergangenen Jahres getötet und sich an der Leiche vergangen haben. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft fand am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie große Teile des Prozesses.
Die Sechsjährige hatte schon zweimal davor mit anderen Kindern bei dem Spielplatzfreund übernachtet. Die Kinder mochten sich, die Mutter kannte den Vater vom Spielplatz. Der Angeklagte sei durch sein nettes Verhältnis zum Sohn aufgefallen, er galt als zuverlässig und: „Alle Kinder haben ihn geliebt“, erinnerte sich die Mutter des Mädchens.
Weil sie den angeklagten Gastvater schon am Abend zuvor weder per Whatsapp noch telefonisch erreicht hatte, habe sie sich Sorgen gemacht. Als sie von einer Nachbarin am Morgen hörte, dass es in dem Haus gebrannt hatte und davor eine große Blutlache sah, habe sie einen „Blackout“ bekommen. Dass ihre Tochter tot war und auf grausame Weise starb, erfuhr sie erst später. An sich, so erzählte die Mutter, hätte die Tochter an dem Wochenende zum getrennt von ihr lebenden Vater kommen sollen. Der habe aber was anderes vorgehabt.
Der Angeklagte soll das Mädchen erst getötet, im Intimbereich verstümmelt und sich dann an der Kinderleiche sexuell vergangen haben. Danach soll er Feuer im Haus gelegt haben, um die Tat zu vertuschen – obwohl vier Verwandte im Haus schliefen. Der nicht vorbestrafte angeklagte Deutsche schwieg den ganzen Prozess über zu den Vorwürfen. Die Aussage der Mutter verfolgte der gelernte Straßenbauer mit unbewegter Miene.
Die Tat vor Weihnachten hatte weit über die Region hinaus Aufsehen erregt, zumal nach und nach schwer erträgliche Details bekannt wurden. Das Urteil wird für den 29. November erwartet.
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