Karlsruhe/Rastatt (pm/lk) – Nachdem in der Stadt Baden-Baden und den Kreisen Freudenstadt, Germersheim und Südliche Weinstraße bereits gelockert werden konnte, ziehen die Stadt Karlsruhe und die Landkreise Karlsruhe und Rastatt an diesem Samstag nach. Die Stadt Landau und der Kreis Calw folgen am morgigen Sonntag. Das Gesundheitsamt des Landkreises Karlsruhe erinnert aber daran, dass Kontakte weiterhin so gut es geht zu beschränken und die AHA-Regeln weiter zu beachten sind. Nur so werden die Erfolge der letzten Wochen nicht gefährdet und perspektivisch weitere Öffnungsschritte möglich. Ein zweiter Öffnungsschritt kann folgen, wenn die Inzidenzen weitere 14 Tage lang stabil unter 100 bleiben.
Treffen im öffentlichen und privaten Raum sind mit zwei Haushalten bis maximal fünf Personen erlaubt. Nicht mitzuzählen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr entfallen. Die Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht bleiben jedoch weiterhin bestehen – auch für vollständig geimpfte oder genesene Personen. Für die digitale Kontaktnachverfolgung verwenden alle Stadt- und Landkreise in der gesamten neue welle Region die Luca-App.
Beherbergungsbetriebe dürfen wieder touristische Gäste empfangen. Dazu zählen unter anderem Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Ferienwohnungen, (Dauer-)Campingplätze, (kostenfreie) Wohnwagenstellplätze und ähnliche Einrichtungen. Gäste ohne Genesenen- oder Impfnachweis müssen während des Aufenthalts alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorlegen. Möglich ist auch touristischer Verkehr mit Reisebussen, Berg- oder Seilbahnen. Im Fahrzeug dürfen jedoch maximal die Hälfte der Sitzplätze besetzt sein, außerdem müssen sich Start- und Zielort mindestens in Öffnungsstufe 1 befinden. Die Gastronomie darf zwischen 6 und 21 Uhr öffnen. In Innenräumen ist ein Gast je 2,5 angefangene Quadratmeter Gastraumfläche erlaubt, Tische müssen mit 1,5 Meter Abstand gestellt sein. Im Außenbereich gilt keine Personenbegrenzung, dort gelten die AHA-Regeln. Während in Baden-Württemberg Innen- und Außengastronomie erlaubt sind, ist das Bewirten der Gäste in Rheinland-Pfalz nur in Außenbereichen möglich. Mensen, Cafeterien und Betriebskantinen dürfen unter Einhaltung von 1,5 Meter Abstand öffnen.
Der bisher geschlossene Einzelhandel darf im Rahmen der Click&Meet-Regelung öffnen. Dabei ist ein Kunde pro 40 Quadratmeter Ladenfläche mit Voranmeldung ohne Test erlaubt. Oder zwei Kunden pro 40 Quadratmeter ohne Voranmeldung, sofern diese einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. In der Südpfalz ist Einkaufen grundsätzlich ohne Terminbuchung möglich. Geschäfte mit Produkten des täglichen Bedarfs, etwa Supermärkte, bleiben weiterhin unter Hygienebedingungen regulär geöffnet. Öffnen dürfen nun aber auch wieder Baumärkte, Elektronikgeschäfte, Möbelhäuser, Bücherläden und ähnliche. Körpernahe Dienstleistungen, wie Kosmetik-, Nagel- oder Fußpflege-, Tattoo- und Piercing-Studios, sowie Friseurbesuche sind mit vorheriger Terminbuchung, negativem Schnelltest, Impf- oder Genesenennachweis sowie medizinischer Maske möglich. Einrichtungen der Tierpflege wie Tiersalons können öffnen mit maximal einer Person pro 20 Quadratmeter.
Grundschulen, Grundschulförderklassen sowie die Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren und die Schulkindergärten können zum Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen zurückkehren. Ein Wechselunterricht ist damit nicht mehr nötig. Bis zu den Pfingstferien ist dies lediglich eine Option für die Schulen, die aufgrund der noch wenigen noch verbleibenden Tage bis zum Ferienbeginn und des Aufwandes nicht genutzt werden muss. Nachhilfeunterricht ist mit bis zu 10 Schülern möglich. Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen mit bis zu 10 Schülern unterrichten, ausgenommen sind Gesangsunterricht, Unterricht mit Blasinstrumenten oder Tanzunterricht. Für alle anderen Schularten bleibt es bis vorerst beim Wechselunterricht. Erlaubt sind ferner Lehrveranstaltungen im Freien an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen, Kurse der Volkshochschule innen bis 10 Personen, außen bis 20 Personen. Ausgenommen sind Tanz- und Sportkurse.
Im Freien können Kulturveranstaltungen wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Filmvorführungen mit bis zu 100 Besuchern stattfinden. Museen, Galerien und Gedenkstätten sowie botanische und zoologische Gärten dürfen öffnen. Veranstaltungen zur Religionsausübung, etwa Gottesdienste, sind ohne vorherige Anmeldung und Anzeige gestattet. Archive, Büchereien und Bibliotheken können öffnen, erlaubt ist eine Person pro 20 Quadratmeter. Weiterhin geschlossen ist das Prostitutionsgewerbe.
Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport auf Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist in Gruppen von bis zu 20 Personen erlaubt. Veranstaltungen des Spitzen- und Profisports werden im Freien mit bis 100 Zuschauern ermöglicht. Minigolfanlagen, Hochseilgärten, Bootsverleih und sonstige Freizeiteinrichtungen können im Freien von Gruppen bis 20 Personen genutzt werden. Die Außenbereiche von Schwimm-, Thermal- und Spaßbädern und sonstigen Bädern sowie Badeseen mit kontrolliertem Zugang mit einer Person pro 20 Quadratmeter dürfen ebenfalls öffnen.