Rastatt/Baden-Baden/Freudenstadt (pm/lk) – Weitere Lockerungen für den Kreis Rastatt und die Stadt Baden-Baden: Sie haben fünf Tage am Stück die Inzidenz von 50 bzw. sogar von 35 unterschritten. Alle Schulen in der Region gehen wieder in den Regelbetrieb über. Die Regelungen treten am Freitag auch im Landkreis Freudenstadt in Kraft.
Schulen gehen in Regelbetrieb über
Weitere Lockerungen für die Menschen im Landkreis Rastatt: An fünf aufeinanderfolgenden Tagen ist die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 unterschritten wurde. Somit treten ab dem heutigen Donnerstag zusätzlich zu den bestehenden Regelungen der Öffnungsstufe eins und zwei weitere Lockerungen in Kraft. Der Stadtkreis Baden-Baden hat fünf Tage am Stück sowohl die Inzidenz von 50. als auch von 35 unterschritten. Öffnungen greifen hier ab dem morgigen Freitag. Außerdem gehen die Schulen in der gesamten Region wieder in den Regelbetrieb über. Konkret bedeutet das, dass ab kommenden Montag an allen Schulen , Grundschulförderklassen und Schulkindergärten rund um Baden-Baden und Rastatt Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen stattfindet.
Die Lockerungen für die Region im Überblick
- Treffen im öffentlichen & privaten Raum mit 10 Personen aus bis zu 3 Haushalten sind wieder erlaubt. Nicht mitzuzählen sind Kinder bis einschließlich 13 Jahre, sowie geimpfte und genesene Personen; Paare, die nicht zusammenleben sind ein Haushalt. Zusätzlich dürfen maximal 5 Kinder bis einschließlich 13 Jahre aus 5 weiterten Haushalten dazu kommen, so dass Kindergeburtstage in kleinem Rahmen wieder möglich sind.
- Die Testpflicht im Einzelhandel entfällt.
- Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 250 Personen innen.
- Vortrags- und Informationsveranstaltungen bis 500 Personen außen; bis 250 innen.
- Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit mit bis zu 18 Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 30 Beteiligten im Freien oder 60 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten innerhalb geschlossener Räume oder 120 getesteten, geimpften oder genesenen Beteiligten im Freien.
- Gastronomie sowie Shisha- und Raucherbars dürfen jetzt von 6 bis 1 Uhr öffnen.
- Messen, Ausstellungen und Kongresse sind möglich mit einer Begrenzung auf eine Person pro 10 qm.
- Veranstaltungen, wie nicht notwendige Gremiensitzungen/ Betriebsversammlungen von Betrieben; Vereinen o.ä. maximal 500 Personen außen; maximal 250 Personen innen.
- Kulturveranstaltungen (Theater, Opern, Kulturhäuser, Kinos u. ähnliche) innen bis 250 Personen / außen bis 500 Personen
- Freizeitparks /sonstige Freizeiteinrichtungen allgemein gestattet (1 Person pro 10 qm)
- Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder können innen und außen öffnen (1 Person pro 10 qm)
- Vergnügungsstätten, wie Spielhallen, Wettvermittlung und ähnliche nun Öffnungszeiten von 6 bis 1 Uhr erlaubt.
- Wettkampfveranstaltungen des Spitzen- und Profisports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl maximal 500 Zuschauer außen und maximal 250 Zuschauer innen.
- Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl maximal 500 Zuschauer außen und maximal 250 Zuschauer innen.
- Der Besuch von Archiven, Büchereien, Bibliotheken, zoologische und botanische Gärten, Galerien, Gedenkstätten und Museen ist wieder allgemein gestattet.