Karlsruhe/Rastatt/Straßburg (dpa/lk) – Dass die Grenzen im Winter-Lockdown geöffnet bleiben, macht die Corona-Regeln mitunter kompliziert. So können Menschen aus der Region beispielsweise zum Einkaufen nach Frankreich oder in die Schweiz fahren. In puncto Reisen sind nach Angaben der Landesregierung lediglich touristische Busreisen und touristische Übernachtungsangebote nicht gestattet. In anderen Fällen gilt ein Appell, etwa auf private Reisen und Besuche bei Verwandten zu verzichten. Die unterschiedlichen Auswirkungen haben wir für Sie zusammengefasst.
Flugreisen seien nicht explizit verboten, stellte eine Sprecherin des Sozialministeriums klar. Hinsichtlich der Ausgangsbeschränkungen bei Tag und bei Nacht kommt es dann auf den Grund der Reise an. So ist die Rückkehr von zwingenden Dienstreisen jederzeit möglich. Für Besitzer von Privatflugzeugen gelte dasselbe: „Sofern sie das Flugzeug für eine zwingend notwendige Dienstreise benutzen, liegt ein triftiger Grund vor, der sie von den Ausgangsbeschränkungen befreit.“
Wer einen Partner im Ausland oder aus dem Ausland über die Weihnachtstage trifft hat zwei Möglichkeiten: Entweder ein Besuch beim Lebensgefährten mit Aufenthalt von weniger als 72 Stunden. Dann ist die Rückreise dem Ministerium zufolge ohne Quarantänepflicht und ohne Test möglich. Oder man bleibt länger als 72 Stunden. Dann ist eine quarantänefreie Rückkehr nur mit einem negativen Test möglich.
Was im Ausland gekauft werden darf, hängt von den jeweiligen Regeln dort ab. „Für Personen, die im Ausland einkaufen gehen, gelten aber die Vorschriften zu den Ausgangsbeschränkungen, sobald sie sich wieder in Baden-Württemberg aufhalten“, erläutert die Sprecherin am Mittwoch. „Daneben existiert bei Aufenthalten von über 24 Stunden möglicherweise eine Quarantäneverpflichtung.“
Aus Sicht des Handelsverbands Baden-Württemberg ist diese Möglichkeit zum Einkaufstourismus „der nächste Nackenschlag für die Branche“ nach dem Verbot von Abholangeboten, wie Hauptgeschäftsführerin Sabine Hagmann formulierte. „Die Gefahr eines Shopping-Tourismus nach Frankreich oder in die Schweiz ist jetzt in dieser Situation sehr groß. Das wäre verheerend und vor allem für die Händler an den Grenzen eine schreiende Ungerechtigkeit und eine Wettbewerbsverzerrung.“
Die Zollbehörden werden dennoch nicht stärker als sonst ein Auge auf Einreisende haben. Wer beispielsweise teure Weihnachtsgeschenke in der Schweiz einkaufe, müsse das gemäß der geltenden Regelungen bei der Einreise angeben, sagte eine Sprecherin des Hauptzollamts Lörrach. Der Zoll kontrolliere von sich aus stichprobenartig.
Einen besonderen Blick hätten die Beamten dabei immer kurz vor dem Jahreswechsel auf Pyrotechnik, sagte eine Sprecherin des Karlsruher Hauptzollamts. Illegale Feuerwerkskörper würden einkassiert. Auch hier gilt aus Sicht des Sozialministeriums: Während hierzulande kein Silvesterfeuerwerk verkauft werden darf, kann im Ausland gekauft werden, was dort erlaubt ist. Bei der Rückkehr gelten dann aber die hiesigen Ausgangsbeschränkungen sowie möglicherweise Quarantänepflicht. Darüber hinaus gilt in Baden-Württemberg seit Mittwoch ein Abbrennverbot von Pyrotechnik im öffentlichen Raum.
Die Karlsruher Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder hat besonders die Menschen in der Region rund um Karlsruhe, Rastatt, Iffezheim und Baden-Baden dazu aufgerufen, auf unnötige Fahrten ins benachbarte Elsass zu verzichten. Sie verweist auf die Landesverordnung, die das Verlassen der Wohnung nur aus triftigem Grund vorsieht. Auch wenn keine Quarantäneverpflichtung bestehe, müsse jeder Einzelne seinen Teil dazu beitragen eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. „Nur so können wir der Ausbreitung des Virus entgegensteuern, ohne die Grenzen schließen zu müssen“, so Felder wörtlich. Aktuell wird eine Anpassung der Regelungen vor dem Hintergrund des Ski- und Einkaufstourismus geprüft.