Region (pm/svs) – Betrüger und Kriminelle lassen sich immer wieder neue Maschen einfallen. Nach dem Enkel- und Elterntrick warnt das Landeskriminalamt Baden-Württemberg jetzt vor Facebook-Betrügern: Kriminelle verschicken kinder- und jugendpornografische Inhalte über Facebook mit ausgespähten Zugangsdaten. Sobald die Nutzer ihr Facebook-Passwort eingeben, schnappt die Falle zu. Die Kriminellen verwenden das ausgespähte Passwort, übernehmen das entsprechende Facebook-Profil und verbreiten über das Profil kinder- und jugendpornografische Inhalte. So geraten die rechtmäßigen Besitzer der gekaperten Profile in den Fokus einer amerikanischen Organisation, die Verdachtsfälle hinsichtlich Kinderpornographie an die Polizei in Deutschland melden.
Seit November 2021 nimmt die Masche im Zusammenhang mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten immer mehr Fahrt auf. Kriminelle verschicken an Facebook-Nutzerinnen und -Nutzer vermeintliche Security-E-Mails. Ein enthaltener Link führt die Nutzerinnen und Nutzer auf eine Webseite, die vorgibt, zu Facebook zu gehören. Die Webseite fordert zur Eingabe des aktuellen Passworts auf. Sobald die Nutzerinnen und Nutzer ihr Facebook-Passwort eingeben, schnappt die Falle zu.
Die Kriminellen verwenden das ausgespähte Passwort, übernehmen das entsprechende Facebook-Profil und verbreiten über das Profil kinder- und jugendpornografischen Inhalte. So geraten die rechtmäßigen Besitzer der gekaperten Profile in den Fokus des National Center for Missing and Exploited Children, kurz NCMEC. Diese amerikanische Organisation meldet entsprechende Verdachtsfälle hinsichtlich deutscher Facebook-Nutzerinnen und Nutzer an die Polizei in Deutschland. Die polizeilichen Ermittlungen haben ergeben, dass die unrechtmäßigen Zugriffe auf die Profile aus verschiedenen Ländern erfolgen.
– Gehen Sie sorgsam um mit jeder E-Mail und jeder Facebook-Messenger-Nachricht, die Links enthält.
– Klicken Sie nicht auf entsprechende Links und geben Sie unter keinen Umständen Ihr Passwort ein.
– Erstatten Sie Strafanzeige bei Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle.
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