Baden-Baden (dpa) – Im Baden-Badener Prozess um den Mord an einer Sechsjährigen ist der Angeklagte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht stellte am Dienstag außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest. Es sah es als erwiesen an, dass der 34-Jährige das Mädchen in der Nacht zum 19. Dezember vergangenen Jahres mit einem Messer getötet und sich an der Leiche vergangen hat. Die Sechsjährige hatte bei seinem Sohn übernachtet – sie war seine Spielplatzfreundin.
Mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Das Landgericht verurteilte den gelernten Straßenbauer wegen Mordes und Störung der Totenruhe. Der nicht vorbestrafte Deutsche hatte nach dem Verbrechen ein Feuer gelegt, um die Tat zu vertuschen – obwohl vier Verwandte im Haus schliefen, darunter sein Sohn.
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