Karlsruhe/Pforzheim (dpa/lk) – Im Prozess um den Mord an einem Schmuckhändler aus Pforzheim ist ein 37 Jahre alter Edelsteinhändler zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann habe seinen Geschäftspartner aus Wut über einen angenommenen Betrug heimtückisch vergiftet, sagte der Vorsitzende Richter des Landgerichts Karlsruhe bei der Urteilsverkündung am Freitag.
Der Angeklagte war Edelsteinhändler in Pforzheim und wollte sich eine eigene Ringkollektion aufbauen. Dazu kam er mit dem 57-Jährigen Schmuckhändler ins Geschäft. Doch irgendwann hegte der Jüngere den Verdacht, betrogen zu werden. Er hatte sich in diese These geradezu verrannt, wie der Vorsitzende Richter sagte. Bei einem Geschäftstreffen im Büro des 37-Jährigen habe er dem Älteren die flüssige Droge GBL entweder im Getränk oder mit dem Essen verabreicht. Ob der Mann an der Droge starb oder der Angeklagte ihn zusätzlich erstickt habe, sei nicht sicher nachweisbar. GBL ist auch als K.o.-Tropfen bekannt und in zahlreichen Reinigungsmitteln enthalten. Es wird im Körper zu Liquid Ecstasy umgewandelt.
Der Angeklagte hatte zugegeben, die Leiche weggeschafft zu haben. Der Mann habe sich aber selbst vergiftet, um ihn zu diskreditieren. Diese Angaben nannte des 37-Jährigen vollkommen unglaubhaft. Sie scheinen „an den Haaren herbeigezogen“. Aber: „Der genaue Ablauf des Treffens ist unklar.“ Nach der Tat habe der Angeklagte versucht, von sich abzulenken. Dazu habe er das Auto des Opfers in die Nähe von dessen Büro gefahren, und dessen Handys darin platziert. Später habe er Sprachnachrichten beim Opfer hinterlassen und sei seinen Geschäften nachgegangen, um einen normalen Tagesablauf zu simulieren. Um die nächtliche Autofahrt mit der Leiche in ein Waldstück im Elsaß zu kaschieren, habe der 37-Jährige einen Termin für den nächsten Morgen bei seinem Edelsteinlieferanten im belgischen Antwerpen verabredet.
Der Angeklagte, ein blasser Mann in einem hellen Poloshirt, ließ die Urteilsbegründung über sich ergehen, ohne den Richter anzusehen. Sein Blick blieb fast eine Stunde lang fest auf die Anklagebank gerichtet. Dass er auch wegen des Besitzes von Kinderpornografie und Unterschlagung verurteilt wurde, spielte beim Strafmaß insgesamt keine Rolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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