Lebenslänglich für tödliche Messerattacke auf Ehefrau und Liebhaber

16. Juni 2021 , 16:42 Uhr

Baden-Baden/Rastatt (dpa/lk) – Das Landgericht Baden-Baden hat einen 37 Jahre alten Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, weil er seine Frau umgebracht und ihren Liebhaber mit einem Messer verletzt hatte.

Lebenslänglich ohne besondere Schwere der Schuld

Für den Mord an seiner Frau und den Messerangriff auf deren Liebhaber hat das Landgericht Baden-Baden einen Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht folgte bei seinem Urteil am Mittwoch aber nicht dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dann wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen gewesen. Jedoch sah es Heimtücke und niedrige Beweggründe als gegeben an. Der Richter sprach von einer „gottlosen Tat“. Der 37-Jährige sei sich der Konsequenzen von Anfang an bewusst gewesen und habe seine Frau regelrecht „abgeschlachtet“.

Paar hatte vor der Tat gestritten

Der angeklagte Syrer hatte seine 36 Jahre alte Ehefrau am 20. September mit dem Messer in ihrer Rastatter Wohnung getötet, nachdem er die Tür eingetreten hatte. Der Liebhaber entkam mit mehreren Schnittverletzungen. Die Polizei nahm den Verdächtigen am selben Tag am Bahnhof in Rastatt fest. Das Paar hatte nach damaligen Angaben der Ermittler schon früher gestritten. Erst am Abend vor der Tat war Anzeige gegen den Mann erstattet worden, er bekam einen Platzverweis.

Mann hatte sich auf Scharia berufen

Der Richter sagte, der Mann sei stolz auf seine Tat gewesen und habe sich auf die Scharia berufen, nach der er seine Frau bestrafen dürfe. Dass er dafür ins Gefängnis müsse, sei ihm klar gewesen. Das habe er seinem Bruder gesagt. Der 37-Jährige sei voll schuldfähig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Mannes hatte eine mildere Strafe gefordert und auf Totschlag plädiert: Aus seiner Sicht war weder das Opfer ahnungslos noch war die Tat heimtückisch, weil der Mann seiner Frau gedroht habe. Der Angeklagte selbst hatte vor Gericht geschwiegen.

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