Karlsruhe (pm/dk) – Am Sonntagnachmittag, dem 1. September, begingen fünf Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren eine gefährliche und unbefugte Gleisüberschreitung am Karlsruher Hauptbahnhof. Gegen 14:15 Uhr überquerten die Jugendlichen das Gleis 1, um hinter einem Zaun zum Bahnsteig 101 zu gelangen.
Die fünf Jugendlichen erhielten eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen ihres unbefugten Aufenthalts im Gleisbereich. Zudem wurden ihre Erziehungsberechtigten über das Verhalten ihrer Kinder informiert. Die Bundespolizei weist ausdrücklich darauf hin, dass solche Aktionen keine harmlosen Jugendsünden, sondern extrem gefährliche Handlungen sind.
„Unbefugte Gleisüberschreitungen sind kein jugendlicher Leichtsinn, sondern lebensgefährliche Manöver“, warnt die Bundespolizei. Züge passieren Bahnhöfe oft auch außerhalb des Fahrplans und können mit sehr hohen Geschwindigkeiten unterwegs sein. Die Risiken von schweren oder sogar tödlichen Unfällen sind bei solchen gefährlichen Aktionen erheblich. Die vermeintliche Abkürzung kann schnell zu einer Verkürzung des Lebens führen.
Die Bundespolizei appelliert an alle Bürger, insbesondere Jugendliche, die Gefahren im Gleisbereich ernst zu nehmen und sich an die Regeln des Bahnverkehrs zu halten. Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen.