Doppelmörder kommt nach 58 Jahren Haft aus JVA Bruchsal frei

23. März 2021 , 13:42 Uhr

Bruchsal (dpa/lk) – Fast sein ganzes Leben hat ein 84 Jahre alter Mann im Gefängnis verbracht. Seine Anwälte hatten sich lange um seine Entlassung bemüht. Nach fast 60 Jahren ist es jetzt so weit.

Nach 58 Jahren in die Freiheit

Immer wieder hatte er seine Entlassung beantragt – nun kommt ein wegen Doppelmordes verurteilter 84 Jahre alter Mann nach über 58 Jahren Haft aus der JVA Bruchsal frei. Das Oberlandesgericht Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Dienstag seine Entlassung aus der Strafhaft an. Er war am 30. Mai 1963 vom Landgericht Berlin wegen zweifachen Mordes verurteilt worden, nachdem er ein Paar in dessen Auto überfallen und später erschossen hatte. Damals kam er in Berlin ins „Zuchthaus“, wie Gefängnisse seinerzeit genannt wurden. Erst 25 Jahre alt war er damals. 1991 wurde er in die Justizvollzugsanstalt Bruchsal verlegt. Er ist in Baden-Württemberg der am längsten einsitzende Häftling, wie eine Sprecherin des Justizministeriums in Stuttgart sagte.

Längster einsitzender Häftling im Land

„Ich gehe davon aus, dass er sich freut und die Zeit, die ihm bleibt, zu nutzen weiß“, sagte seine Karlsruher Anwältin Angela Maeß der Deutschen Presse-Agentur. Die zuständigen Gerichte hatten in den Jahren zuvor mehrmals Anträge auf Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung abgelehnt. Zuletzt wies das Landgericht Karlsruhe im Mai vergangenen Jahres das Ansinnen des Mannes ab. Dagegen hatte Maeß Beschwerde eingelegt – diesmal mit Erfolg. Das OLG gab dem Antrag mit Beschluss vom 17. März statt. Der Mann hatte sich in Bruchsal zuletzt auch in therapeutische Behandlung begeben. „Das hat ihm sehr gut getan“, wie Maeß weiter sagte.

Genauer Zeitpunkt nicht bekannt

Wann genau er entlassen wird, wurde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht mitgeteilt. Gesetzlich vorgeschriebene Fristen dafür gebe es nicht, sagte ein OLG-Sprecher. Bis zur Entlassung werde der 84-Jährige nun in den Genuss sogenannter vollzugsöffnender Maßnahmen kommen – sprich Ausführungen in Freiheit oder auch unbegleitete Ausgänge, sagte der Sprecher weiter. „Nach dieser langen Haft braucht er eine gewisse Vorbereitungszeit, um sich an ein Leben in Freiheit zu gewöhnen“, betonte auch seine Anwältin. „Mein Mandant wäre sonst aufgeschmissen.“ Er habe aber Ziele und Pläne und auch Kontakte nach draußen.

1963 für Doppelmord verurteilt

Für seine Entscheidung hatte sich das OLG auf ein Sachverständigengutachten bezogen, das auch dem Landgericht vorgelegen hatte. Allerdings sei man zu einer anderen Einschätzung gekommen als die Vorinstanz. „Es ist immer das Interesse abzuwägen, wieder in Freiheit zu kommen, gegen die Gefährlichkeitsprognose“, sagte der OLG-Sprecher. Die Anwältin des 84-Jährigen war zunächst nicht zu erreichen.

Lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Lebenslang bedeutet, dass die Strafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden und der Verurteilte in die Freiheit entlassen werden kann. Gute Führung ist die Basis; die Bedingung für die Freiheit ist aber vor allem eine günstige Sozialprognose. Gutachter überprüfen dann, ob der Antragsteller noch gefährlich ist oder nicht. Wird der Antrag auf Entlassung abgelehnt, kann der Häftling alle zwei Jahre einen neuen stellen. Wurde bereits bei der Verurteilung die besondere Schwere der Schuld festgestellt, gelten andere Regeln.

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