Region (dpa/dk) – Der Landtag von Baden-Württemberg hat ein neues Gesetz beschlossen, das den Rettungsdienst verpflichtet, in 95 Prozent der Fälle innerhalb von zwölf Minuten am Einsatzort zu sein. Diese Änderung ersetzt die bisherige Regelung, die eine Zeitspanne von 10 bis 15 Minuten vorsah, welche oft nicht eingehalten wurde.
Die neue Regelung zielt auf eine verbesserte Planung der Rettungsdienstversorgung ab, betont jedoch, dass es keinen individuellen Rechtsanspruch gibt, dass der Rettungswagen immer nach zwölf Minuten vor Ort ist.
Das Gesetz ermöglicht auch eine stärkere Unterscheidung zwischen verschiedenen Notfällen. Innenminister Thomas Strobl (CDU) erklärte, dass es etwa einen Unterschied mache, ob jemand einen Herz-Kreislauf-Stillstand habe oder sich das Schlüsselbein gebrochen habe. Zudem werden die Grundlagen für einen Telenotarzt und für die Alarmierung von Ersthelfern per Smartphone-App geschaffen.
Die Opposition äußerte scharfe Kritik. FDP-Abgeordneter Nico Weinmann bemängelte, dass das Gesetz hinter den Erwartungen zurückbleibe und es heftige Kritik an unbestimmten Rechtsbegriffen und praxisfernen Regeln gegeben habe. Der AfD-Abgeordnete Hans-Jürgen Goßner nannte das Gesetz einen „himmelschreienden Murks“ und zweifelte an den Planungsparameter.