Rastatt/Baden-Baden (pm/lk) – Das Gesundheitsamt des Landkreises Rastatt hat die derzeit gültigen Allgemeinverfügungen für die Städte Rastatt und Baden-Baden sowie den Landkreis Rastatt verlängert.
Betroffen davon sind die Ausgangssperren im Landkreis Rastatt und in Baden-Baden, die Maskenpflicht in den Innenstädten von Rastatt und Baden-Baden sowie in der Lichtentaler Allee und an der Rheinpromenade Plittersdorf. Außerdem die Maskenpflicht für Erziehungspersonal in den Kindertagesstätten. Hier wird zusätzlich neu geregelt, dass im Außenbereich keine Maske getragen werden muss, sofern ein Abstand von 1,50 Meter zu den Kindern eingehalten werden kann.
Die ursprünglichen Verfügungen laufen an diesem Wochenende aus. Die Verlängerungen gelten für die Stadt Rastatt bis 16. Mai, für die Gemeinden des Landkreises Rastatt und die Stadt Baden-Baden bis 2. Mai. Die für die Stadt Gaggenau erlassene Maskenpflicht in Teilen der Innenstadt gilt ohnehin bis zum 9. Mai.