Gaggenau (dpa/lk) – Ein Streit um sanierungsbedürftige Toiletten in einer Firma im Landkreis Rastatt könnte ein Fall für das Bundesarbeitsgericht in Erfurt werden.
Das Landesarbeitsgericht Freiburg hatte den klagenden Mitarbeitern von König Metall aus Gaggenau in Teilen Recht gegeben und ihnen eine rückwirkende Entgelterhöhung von 0,1 Prozent zugesprochen. In einem alten Tarifvertrag war ein Anstieg um 0,5 Prozent vereinbart gewesen, sollte die Firma nicht mehrere Punkte erfüllen – darunter die Toiletten bis zum 1. Juli 2019 zu sanieren. Weil der Termin um einige Tage gerissen wurde, zogen Mitarbeiter vor Gericht. Dieses blieb unter den 0,5 Prozent, weil manche Vereinbarungen erfüllt waren.
Die Gewerkschaft, die nicht selbst Klägerin ist, feierte das als Sieg. Geschäftsführerin Claudia Peter erklärte: „Es ging hier nie um große Summen. Aber für die IG Metall-Mitglieder ging es um die Glaubwürdigkeit vom Tarifvertrag, von einem Text schwarz auf weiß.“ Weil inzwischen ein neuer Tarifvertrag gelte, beziehe sich die Erhöhung auf rund zwei Jahre, sagte Hans-Jörg Leuze, Geschäftsführer von König Metall. Es gehe um ein paar Euro pro Person, die auch nur den Klägern gezahlt würden. Kritik habe es vor allem daran gegeben, dass die Toiletten immer wieder verstopft gewesen seien, sagte Leuze. Eine Spezialfirma habe die Klos gereinigt. Im Interesse der Firma sei der Prozess – oder gar eine Fortsetzung – nicht. „Wir haben eigentlich andere Themen.“