Landesregierung will über Corona-Management nach 2. April entscheiden

28. März 2022 , 08:03 Uhr

Stuttgart (dpa/lsw) – Bisher sieht es so aus, als ob am kommenden Sonntag auch im Südwesten die Masken und die Zugangsbeschränkungen fallen. Doch das Land Baden-Württemberg macht im Bund Druck, um eine Verlängerung der Schutzmaßnahmen zu erreichen. Aber da müsste die Ampel-FDP auch mitmachen. Die grün-schwarze Koalition im Südwesten will für ihre Entscheidung über das Corona-Management nach dem 2. April das Ergebnis der Gesundheitsministerkonferenz abwarten. Am Dienstagmorgen beraten dann die Spitzen von Grünen und CDU im Koalitionsausschuss über den weiteren Umgang mit der Pandemie, dann soll das Kabinett entscheiden. Im Kern geht es um die Frage, ob das Land angesichts der hohen Inzidenz auch nach dem 2. April noch Schutzmaßnahmen verhängen kann.

Schwarz-Grün scheint ratlos

Die Landesregierung aus Grünen und CDU in Baden-Württemberg will am Dienstag über das Corona-Management nach dem 2. April entscheiden.  Hintergrund dafür ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, welche die Ampel-Koalition im Bund unter offenem Protest der Länder vor kurzem in Kraft gesetzt hatte. Bis zum 2. April können alle Länder noch eine Übergangsfrist nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Danach fallen voraussichtlich so gut wie alle Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen weg.

Hotspot-Regelung rechtlich nicht umsetzbar

Man sei sich in der Koalition einig, dass die im Bundesgesetz vorgesehene Hotspot-Regelung rechtlich nicht umsetzbar sei, hieß es am Montag aus Koalitionskreisen. Eine rechtliche Prüfung des Sozialministeriums hatte zuvor ergeben, dass eine regionale Hotspot-Regelung nicht infrage komme. Die Voraussetzungen, die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes formuliert werden, würden im Südwesten nicht erfüllt. Anders als etwa in Mecklenburg-Vorpommern, wo diese Regelung nach dem 2. April greifen soll, sei die Klinikdichte im Südwesten viel höher. Das heißt, für den Fall einer Überlastung der Krankenhäuser in einem Stadt- oder Landkreis könnten Patienten relativ problemlos in Nachbarkreise verlegt werden. Hintergrund für die Diskussion ist die neue bundesweite Rechtsgrundlage, welche die Ampel-Koalition im Bund unter offenem Protest der Länder vor kurzem in Kraft gesetzt hatte. Bis zum 2. April können alle Länder noch eine Übergangsfrist nutzen, in der bisherige Regeln bestehen bleiben. Danach fallen auch im Südwesten nach bisherigem Stand so gut wie alle Schutzmaßnahmen wie Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen weg

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