Stuttgart (dpa/lk) – Die Corona-Impfungen schreiten voran und damit steigt auch der Druck, den Geimpften wieder mehr Freiheiten zurück zu geben. Die baden-württembergische Landesregierung plant erste Erleichterungen für Menschen mit einem vollständigen Impfschutz. Am kommenden Montag sollen die neuen Regeln in Kraft treten.
Die meisten Freiheiten soll es für Pflegeheimbewohner geben. Sobald 90 Prozent der Bewohner einer Einrichtung geimpft sind, soll die Beschränkung auf zwei Besuche pro Tag aufgehoben werden. Auch Besuche in Gemeinschaftsräumen sind dann wieder erlaubt. Auf Mindestabstand und das Tragen einer Schutzmaske soll ebenfalls verzichtet werden können.
Wer vollständig geimpft ist und keine Symptome hat, soll sich beim nachweislichen Kontakt mit Infizierten künftig nicht mehr absondern müssen. Auch wer aus einem Risikogebiet im Ausland einreist, muss nicht mehr in Quarantäne. Dies gilt für jeden, der beide Corona-Impfungen erhalten hat, wenn seit der zweiten Impfung bereits 14 Tage vergangen sind. Wer zuvor an Covid-19 erkrankt war, benötigt nur eine Impfung, um als vollständig geschützt zu gelten.
Neueste Daten weisen darauf hin, dass Geimpfte sich nur sehr selten mit dem Virus anstecken und es dann auch nur in sehr geringem Maße übertragen. Geimpfte spielten bei der Ausbreitung der Pandemie keine wesentliche Rolle mehr, heißt es von der Ständigen Impfkommission. Die Landesregierung nimmt diese Einschätzungen zum Anlass, Erleichterungen umzusetzen, wie eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums mitteilte.
Dazu muss laut Ministerium der Impfpass oder eine Impfbescheinigung vorgelegt werden. Alle in der EU zugelassenen Impfstoffe würden akzeptiert. Eine Erkrankung an Covid-19 müsse über ein zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachgewiesen werden. Bei Menschen, die erkrankt waren und bereits eine Impfung erhalten haben, sei es unerheblich, wie lange die Erkrankung zurückliege. Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Corona-Impfung nach einer Erkrankung frühestens nach sechs bis acht Monaten.
Die Wahrscheinlichkeit dafür ist laut Robert Koch-Institut gering, aber nicht gleich Null. Wie stark eine Übertragung durch eine Impfung verhindert wird, könne man derzeit nicht genau beziffern. Bislang vorliegende Daten wiesen aber darauf hin, dass die Viruslast bei Infizierten stark reduziert und die Zeit der Übertragung verkürzt sei. Die Stiko empfiehlt deshalb auch für Geimpfte weiterhin an Schutzmaßnahmen wie Maske tragen, Hygieneregeln und Abstand halten festzuhalten.
Sie gingen davon aus, dass die Menschen verantwortungsvoll mit ihren Grundrechten umgingen, teilte die Ministeriumssprecherin mit. Sozialminister Manne Lucha betonte zudem den rechtlichen Zugzwang für das Land. Gerichte hätten zu Recht auf den entsprechenden Handlungsbedarf hingewiesen.