Landesregierung beschließt Rechtsverordnung - Auch Gaststätten müssen zum Teil schließen

16. März 2020 , 16:42 Uhr

Stuttgart/Karlsruhe (pm/cmk) Die Landesregierung hat am Montag mit einer neuen Rechtsverordnung auf die sich zuspitzende Coronavirus-Lage reagiert. Demnach wird ab sofort der Betrieb von Gaststätten grundsätzlich untersagt, es gibt aber Ausnahmen. Zudem müssen nun auch Kultureinrichtungen jeglicher Art vorerst ihre Türen schließen. Besuche in Krankenhäusern sind untersagt und Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen müssen abgesagt werden.

Neue Rechtsverordnung gilt ab sofort

Die Landesregierung hat am Montag eine neue Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz beschlossen. Die Verordnung gelte ab sofort und werde das öffentliche Leben für die Menschen in Baden-Württemberg in vielen Bereichen stark einschränken, so heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung. Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagt dazu: „Die Zahl der infizierten Menschen im Land steigt weiter stark. Gleichzeitig gelingt es uns aktuell sehr gut, alle erkrankten Menschen medizinisch bestmöglich zu versorgen. Um dies auch in den kommenden Wochen sicherzustellen, müssen wir die Ausbreitung des Virus noch stärker verlangsamen. Die Verlangsamung ist unser oberstes Ziel – und deshalb haben wir heute weitere entschiedene Maßnahmen beschlossen. Ich bin mir bewusst, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern damit einiges abverlangen. Aber nur so können wir die Krise mit geeinter Kraft bewältigen.“

„Achten Sie auf räumliche Distanz“

Kretschmann und Gesundheitsminister Manne Lucha appellierten am Montag noch einmal eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger des Landes, sich an die Verordnung zu halten und von sich aus alle nicht unbedingt notwendigen Sozialkontakte einzustellen. „Bleiben Sie wenn möglich zu Hause, meiden Sie größere Menschenmengen, ziehen Sie sich zurück, achten Sie auf räumliche Distanz.“ Nur so werde es gelingen, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierfür trage jede und jeder Einzelne Verantwortung.

Die Verordnung regelt das Betriebsverbot folgender Einrichtungen:

Besuche in Krankenhäusern untersagt

Zudem sind ab sofort alle Besuche in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen, Dialyse-Einrichtungen und Tageskliniken ab sofort verboten, dies gelte bis auf Weiteres. Ausnahmen sind nur bei erkrankten Kindern, in Teilen der Psychiatrie und zur Sterbebegleitung unter Auflagen erlaubt. In Alten- und Pflegeheimen sowie stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sind Besuche nur mit Erlaubnis der Einrichtungsleitung und unter Schutzvorkehrungen möglich.

Betrieb von Gaststätten grundsätzlich verboten

Der Betrieb von Gaststätten wird durch die Verordnung grundsätzlich untersagt.

Von diesem Verbot ausgenommen sind Speisegaststätten

Veranstaltungen

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und unter freiem Himmel mit mehr als 100 Teilnehmern sind verboten. Darüber hinaus gilt grundsätzlich die dringende Empfehlung alle Veranstaltungen, die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen – auch Familienfeiern mit weniger als 100 Gästen.

Bei öffentlichen Veranstaltungen mit weniger als 100 Teilnehmern entscheiden die zuständigen Behörden vor Ort auf Basis einer Risikoabwägung anhand der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und unter Berücksichtigung des lokalen Infektionsgeschehens über ein Verbot.

Geschäfte sollen geschlossen werden

Auch eine Vielzahl von Geschäften soll geschlossen werden, Gottesdienste sowie Treffen in Vereinen wurden verboten und Spielplätze werden gesperrt, wie aus einem Beschluss der Bundesregierung und der Regierungschefs der Länder vom Montag hervorgeht. Supermärkte und andere Läden, die zur Versorgung der Menschen dienen, sollen allerdings offen bleiben. Baden-Württemberg ist neben Nordrhein-Westfalen und Bayern das am stärksten von der Ausbreitung des Coronavirus betroffene Bundesland. Im Land sind 1105 Infektionen bestätigt, die Zahl stieg zuletzt um 128 gemeldete Fälle am Montag. Drei infizierte Menschen sind bisher gestorben.

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