Landau (pm/lk) – Das Landgericht Landau hat heute das Urteil im sogenannten „Zechpreller“-Prozess als rechtskräftig erklärt. Der 37-jährige Angeklagte wird somit in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht.
Der 37 Jahre alte Mann hatte im Laufe der letzten Jahre hunderte von Straftaten im Zustand der Schuldunfähigkeit wegen einer ursprünglich drogeninduzierten Psychose begangen. Insbesondere hat er immer wieder Dienstleistungen oder Waren erschlichen oder eingefordert und eine Bezahlung hierfür in aggressiver und teils gewalttätiger Weise verweigert. Die ursprünglich von der Verteidigung eingelegte Revision ist nun zurückgenommen worden, das Urteil damit rechtskräftig.
https://www.die-neue-welle.de/display-news/urteil-im-landauer-zechpreller-prozess-gefallen