Stuttgart ( dpa/as) Wer als Polizist im Dienst Opfer einer Gewalttat wird, bleibt künftig nicht mehr auf seinem Anspruch auf Schmerzensgeld sitzen. Die grün-schwarze Landesregierung will dies laut Berichten von „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ am Dienstag in ihrer Kabinettssitzung beschließen.
Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) schreibt in der Kabinettsvorlage: „Hierdurch soll dem Umstand Rechnung getragen werden, dass Beamte im Dienst oder außerhalb immer wieder Opfer tätlicher Angriffe werden.“ Denn die Regelung soll auch bei Angriffen außerhalb des Dienstes greifen – allerdings nur, wenn der Angriff aufgrund der Arbeit des Beamten geschah. Nach früheren Angaben des Justizministeriums soll die Regelung auch für Bedienstete in Haftanstalten gelten.
Zudem soll nach Angaben der Zeitungen eine weitere Änderung des Beamtenrechts vom Kabinett auf den Weg gebracht werden. Durch diese soll es künftig möglich sein, dass angehende Beamte ihren Vorbereitungsdienst in Teilzeit absolvieren können. Dies betrifft vor allem künftige Lehrer. Sie haben die Möglichkeit, ein verlängertes Referendariat in Teilzeit zu leisten.