Rastatt (dpa/lk) – Aufatmen in der Grenzregion zum Elsass: Wenn Frankreich zum sogenannten Hochinzidenzgebiet erklärt wird und niemand mehr ohne frischen negativen Corona-Test nach Deutschland einreisen darf, übernimmt das Land Baden-Württemberg die Test-Kosten für berufliche Grenzpendler. Das hat der Landtag gestern abgesegnet, damit die badische Wirtschaft nicht leidet.
Wenn ein Nachbarland zum sogenannten Hochinzidenzgebiet oder zum Virusvarianten-Gebiet erklärt wird, übernimmt das Land Baden-Württemberg bei Grenzpendlern die Kosten für Corona-Tests. Das gilt für Menschen, die wegen der Arbeit, Ausbildung oder zum Studium aus Baden-Württemberg in das betroffene Nachbarland müssen – oder in die andere Richtung pendeln. Sie müssen gemäß bundesweiten Bestimmungen ein negatives Testergebnis vorweisen können, das nicht älter als 48 Stunden ist.
Die Antigen-Schnelltests könnten Pendler in Hausarztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen durchführen lassen. Um nichts dafür zu zahlen, müssen die Betroffenen eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen, „dass die Anwesenheit am Arbeitsplatz zwingend nötig ist und kein Homeoffice oder vergleichbare Regelungen möglich sind“. Auch für Studierende oder Azubis, die über den Rhein müssen, sollen die Kosten übernommen werden.
Testen lassen müssen sich die Betroffenen aber in Baden-Württemberg. Als Einreise-Nachweis reicht dann ein Antigen-Schnelltest. „Wir wollen gewährleisten, dass Einreisen aus beruflichen Gründen weiterhin möglich bleiben“, erklärte Gesundheitsminister Manne Lucha. Das sei im Interesse der heimischen Wirtschaft und gut für den europäischen Lebens- und Wirtschaftsraum.
Zuvor hatten sich zahlreiche Oberbürgermeister und Landräte entlang des Rheins an die grün-schwarze Landesregierung gewandt und um einheitliche Regelungen gefordert. Ein Chaos wie im Frühjahr müsse um jeden Preis vermieden werden, so der Konsens. Allerdings müssten Grenzschließungen um jeden Preis vermieden werden.
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