Karlsruhe/Stuttgart (dpa/lk) – Das Land Baden-Württemberg will von diesem Donnerstag an nächtliche Ausgangsbeschränkungen für regionale Corona-Hotspots erlassen. Am Montag hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die nächtliche Ausgangssperre gekippt.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof die landesweite Ausgangssperre von 20.00 Uhr bis 05.00 Uhr kassiert hatte, soll es nun nahtlos Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen geben, die über dem Schwellenwert von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche liegen. Das Gesundheitsministerium hat eine entsprechende Vorlage in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben. Aktuell liegt die landesweite Inzident bei 59,2. Vier Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg liegen allerdings noch über dem Wert 100: der Hohenlohekreis, Heilbronn, der Landkreis Calw und der Kreis Waldshut.
Es soll nun nahtlos Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen geben, die über dem Schwellenwert von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb einer Woche liegen. „Wir hatten das ohnehin vor“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Die jetzt geplante regionale Beschränkung soll jedoch erst um 21.00 Uhr beginnen. Das Gesundheitsministerium hat eine entsprechende Vorlage in die Abstimmung mit den anderen Ressorts gegeben. Kretschmann betonte, die Regelung werde auch eine gewisse Schwankung um den Schwellenwert 50 berücksichtigen, damit man bei kleineren Veränderungen nicht immer den Kurs ändern muss.
Hintergrund für das Tempo ist auch, dass man über Fastnacht keine Lücke bei den Ausgangsbeschränkungen lassen möchte. „Ich gehe davon aus, dass keine Fastnacht stattfindet in dem gewohnten Rahmen“, sagte Kretschmann. Er habe die begründete Hoffnung, dass sich Leute an die Regelungen halten werden. Nach Zahlen des Landesgesundheitsamts vom Montag liegen mittlerweile 18 der 44 Stadt- und Landkreise bei der sogenannten 7-Tage-Inzidenz unter 50. Erstmals seit dem 10. Oktober unterschritt auch die Landeshauptstadt Stuttgart wieder diese Schwelle. Der Verwaltungsgerichtshof hatte verfügt, dass die nächtliche Ausgangssperre im Südwesten zum letzten Mal in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung finden darf. Das Gericht gab damit dem Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen statt.
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