Land lockert Quarantänevorschriften für enge Kontaktpersonen

17. September 2021 , 14:13 Uhr

Stuttgart (dpa/lk) – Enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten müssen in Baden-Württemberg künftig nicht mehr so lange in Quarantäne wie bisher.

Nur noch 10 statt 14 Tage

Die Absonderungsdauer für enge Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige verkürze sich von 14 auf 10 Tage, teilte das Gesundheitsministerium mit Verweis auf eine neue Verordnung mit, die bereits in Kraft getreten ist. Ab Tag fünf können sich die Kontaktpersonen mit einem negativen PCR-Test vorzeitig aus der Quarantäne befreien, ab Tag sieben reicht ein Antigen-Schnelltest.

Ab Tag 5 mit Test befreien

Schüler, die regelmäßig getestet werden, dürfen sich als Kontaktpersonen bereits ab Tag fünf mit einem Schnelltest freitesten. Tritt ein Corona-Fall an einer Schule auf, werden grundsätzlich alle Mitschülerinnen und Mitschüler an fünf folgenden Schultagen getestet – auch an Grundschulen.

Kontaktverfolgung runterschrauben

Die Gesundheitsämter im Südwesten sollen künftig zudem auf die massenhafte Kontaktverfolgung bei Corona-Fällen verzichten. „Wir fokussieren uns jetzt gezielt auf Ausbruchsgeschehen, den Schutz gefährdeter Personengruppen und Orte mit hoher Übertragungswahrscheinlichkeit“, sagte Amtschef Uwe Lahl. Zur Verfolgung von Kontaktpersonen will das Land den Gesundheitsämtern der Stadt- und Landkreise bis März weitere rund 27 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

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