Stuttgart (dpa/lk) – Baden-Württemberg zieht die Notbremse und verschärft schon am Montag die Corona-Maßnahmen in den Hotspots im Südwesten. Bei den Regeln für den Einzelhandel weicht Baden-Württemberg vom Gesetzentwurf des Bundes ab: Abholangebote bleiben erlaubt.
Am Wochenende legte das Land die neue Corona-Verordnung vor, die der angekündigten, bisher aber noch ausstehenden „Bundes-Notbremse“ vorgreift. In Stadt- und Landkreisen, in denen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten damit unter anderem verschärfte Kontaktregeln in Kraft. Ein Verbot für Abholangebote im Handel wird es in Baden-Württemberg jedoch nicht geben. Uwe Lahl, Amtschef des Ministeriums für Soziales und Integration, teilte am Sonntag mit: „Im Rahmen der Ressortabstimmung und nach intensiver juristischer Prüfung hat sich die Landesregierung einvernehmlich darauf verständigt, so genannte Click-Collect-Angebote auch bei einer 3-Tage-Inzidenz von über 100 weiterhin zu erlauben.“
Der vorliegende Entwurf und die Beratungen über eine bundesgesetzliche „Notbremse“ deuten aus Sicht des Ministers darauf hin, dass auch der Bund Click&Collect weiter zulassen werde und nur die Öffnung für den Kundenverkehr untersagt sehen will. „Von einer Schließung von Abholstellen ist dort nicht die Rede,“ so Lahl. „Insofern weicht das Land auch bei den Regeln für den Einzelhandel vom Gesetzentwurf des Bundes nicht ab, im Gegenteil: Gerade vor dem Hintergrund, dass wir die Regelungen der Bundesnotbremse für Baden-Württemberg schon ab morgen antizipieren wollen, ist die Entscheidung konsequent und stützt auch den Handel.“