Karlsruhe (pm/lk) – Der Karlsruher Verkehrsverbund nimmt die Maskenpflicht in seine Beförderungsbedingungen auf – als einer der ersten Verbünde in Deutschland. So kann das Verkehrsunternehmen künftig eigene Kontrollen durchführen und Verstöße ahnden. Die neue Verordnung tritt ab dem 23. Oktober in Kraft.
Der Karlsruher Verkehrsverbund reagiert auf die steigenden Corona-Infektionen und die vielen Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen. Denn der KVV nimmt die Maskenpflicht in seine Beförderungsbedingungen auf. Damit können Kontrolleure künftig eigenständig gegen Verstöße vorgehen und Bußgelder verhängen. Die neue Verordnung tritt ab dem 23. Oktober in Kraft. „Danach werden dann 100 Euro Bußgeld fällig, wenn die Maske in den Bahnen, aber auch an den Haltestellen nicht vorschriftsmäßig getragen werden“, so KVV Geschäftsführer Alexander Pischon im Interview mit der neuen welle. Mit dabei sind die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft, die Verkehrsbetriebe Karlsruhe, Abellio Rail Baden-Württemberg, die Stadtwerke Baden- Baden, die Verkehrsgesellschaft Rastatt, StadtBus Bruchsal sowie die Busunternehmen Omnibus Hassis, Kraichtal Bus und Friedrich Wöhrle. Damit sind die Innenstadtverkehre und die langlaufenden Stadtbahnverbindungen abgedeckt.
In den vergangenen Wochen seien bei der KVV zahlreiche Beschwerden eingegangen, dass die Maskenpflicht im Karlsruher ÖPNV nicht konsequent genug durchgesetzt werde, so Pischon weiter. Schwerpunktkontrollen waren immer nur in Zusammenarbeit mit der Polizei und den Ordnungsämtern möglich. Durch die neue Verfügung wird die Arbeit der Fahrscheinprüfer deutlich erleichtert. „Bislang konnten wir Menschen, die sich nicht an die Vorgaben gehalten habe, lediglich der Bahn verweisen. Oft ist es dabei auch laut geworden. Das kommt nicht so positiv rüber. Jetzt können wir professionell agieren und haben die rechtliche Grundlage, um die Personalien festzustellen“, sagt die Leiterin der Fahrscheinprüfer Mary Joyce.