Das deutsche Personalwesen und seine gesetzliche Ausgestaltung ist ein stetiger Quell von Problemen und Konflikten zwischen Fachkräften und Arbeitgebern. Vor allem Firmen oder Arbeitnehmer aus dem Ausland tun sich zuweilen schwer, das deutsche System richtig umzusetzen. Dies ist auch verständlich, denn das Arbeitsrecht in Deutschland ist besonders strikt, im Vergleich zu vielen anderen westlichen Ländern. Dabei schützt es alle in Deutschland gemeldeten Arbeitnehmer vor ungerechter Behandlung wie Diskriminierung, Belästigung oder unangemessenem Verhalten durch Vorgesetzte und ungerechtfertigten Kündigungen durch den Arbeitgeber. Doch wann kommt eine Kündigung und wann ein Aufhebungsvertrag zum Einsatz? Wir haben die häufigsten Arten ein Arbeitsverhältnis zu beenden gesammelt und analysiert.
Zunächst einmal muss man grundsätzlich unterscheiden, ob es sich um einen Aufhebungsvertrag oder eine Kündigung handelt. Aufhebungsverträge werden von Arbeitgebern immer gerne angeboten, weil sie das Ausscheiden des Arbeitnehmers vereinfachen. Für den Arbeitnehmer kann es jedoch einen erheblichen Unterschied machen, ob er den Vertrag unterschreibt oder nicht. Oft wird im Aufhebungsvertrag einvernehmlich auf Dinge verzichtet, die dem Arbeitnehmer gesetzlich oder aus dem gekündigten Arbeitsvertrag zustehen würden. Wer sich nicht ganz sicher ist, sollte den Aufhebungsvertrag also in jedem Fall überprüfen lassen.
Dass ein Arbeitsvertrag nicht verlängert wird, kommt relativ häufig vor. Wenn der Arbeitsvertrag ein Enddatum hat, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, diesen zu verlängern. Mit einmonatiger Frist kann jeder befristete Vertrag ordnungsgemäß beendet werden. Ein Aufhebungsvertrag ist für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nötig.
Mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag können Sie nur unter bestimmten Umständen gekündigt werden. Sie müssen von Ihrem Arbeitgeber rechtzeitig benachrichtigt werden, und haben möglicherweise Anspruch auf eine Abfindung. In diesen Fällen ist es fast nie ratsam, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, es sei denn, man bekommt von vornherein eine sehr gute Abfindung angeboten.
Im Falle eines schweren Verstoßes gegen den Arbeitsvertrag wie in etwa einem Diebstahl oder einer Unterschlagung kann das Arbeitsverhältnis fristlos beendet werden. Dabei darf der Arbeitgeber nicht länger als zwei Wochen nach dem Vorfall warten, ansonsten greift wieder die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist. Auch in diesen Fällen greifen Personaler gerne zum Aufhebungsvertrag, um sich vor späteren Forderungen des Arbeitnehmers abzusichern.
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Vertrag kündigen möchte, muss er Ihnen eine schriftliche Kündigung zukommen lassen; eine mündliche Kündigung ist nicht ausreichend. Gegebenenfalls wird Ihnen stattdessen auch ein Aufhebungsvertrag angeboten. Besonders, wenn der Chef Sie sofort loswerden möchte, statt auf den Ablauf der Frist zu warten und kein Resturlaub mehr übrig ist, ist dafür ein Aufhebungsvertrag notwendig. Falls Sie jedoch vorhaben Arbeitslosenunterstützung zu beziehen oder sonstige Nachteile befürchten, sollten Sie den Aufhebungsvertrag vom Rechtsanwalt prüfen lassen.
Die meisten Unternehmen verfügen über eine (Personal-) Abteilung, die vermittelnd eingreifen kann. Auch Betriebsräte, Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften sind in deutschen Organisationen nach wie vor stark vertreten. Als Mitglied einer Gewerkschaft können Sie einen derer Vertreter um Rat fragen. Ansonsten empfiehlt es sich, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.