Rastatt (pm/mt) – Der Landkreis Rastatt hat wegen des Kriegs in der Ukraine und den damit verbundenen Koordinierungsmaßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen die Außergewöhnliche Einsatzlage (AEL) festgestellt.
Die Feststellung der AEL ist die erste von drei Eskalationsstufen nach Landeskatastrophenschutzgesetz. Das Landratsamt begründet diesen Schritt mit der zu erwartenden Lageverschärfung durch die täglich steigende Zahl von Flüchtlingen. Mit Feststellung der AEL kann das Landratsamt bei Bedarf jederzeit auf die ehrenamtlichen Helfer des Katastrophenschutzes, beispielsweise beim Deutschen Roten Kreuz, Technischen Hilfswerk oder den Feuerwehren, zurückgreifen.
Stand Montag, den 21. März, haben sich im Landkreis Rastatt 723 Flüchtlinge aus der Ukraine in den Ausländerbehörden registrieren lassen – davon sind derzeit rund 80 in Gemeinschaftsunterkünften des Landkreises untergebracht. Die Kreisbehörde geht davon aus, dass sich wesentlich mehr Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine im Landkreis befinden. Behördlich erfasst werden diese erst dann, wenn Hilfeleistungen beantragt werden.
Der Landkreis verfügt bis Ende der Woche über circa 300 Unterbringungsplätze. Allerdings sollen diese Woche noch 170 dieser Unterbringungsplätze über Zuweisungen der Landeserstaufnahmeeinrichtungen belegt werden. Die Planungen im Landratsamt laufen derweil auf Hochtouren: Bereits in den kommenden 14 Tagen sollen weitere 400 Einrichtungsplätze geschaffen werden.