Kretschmann: Kein Platz für weitere Corona-Lockerungen

30. September 2020 , 09:42 Uhr

Karlsruhe/Stuttgart (dpa/lk) – Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann sieht angesichts seit Wochen stark steigender Corona-Infektionen keinen Platz für weitere Corona-Lockerungen. Er appelliert an die Bürgerinnen und Bürger bei Hygiene- und Abstandsregeln nicht nachlässig zu werden.

Zweite Welle klein halten

Wie schon im Frühjahr sei es stattdessen wieder an der Zeit, „schnell und rechtzeitig zu handeln, damit eine zweite Welle kleingehalten werden kann und wir alle gut durch den Herbst und Winter kommen“, sagte Kretschmann am Dienstagabend nach einer Videoschalte der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel. Kretschmann betonte: „Das Virus ist weiter unter uns – und sobald wir ihm die Chance geben, wird es sich wieder explosionsartig verbreiten.“

Nicht nachlässig werden

Kretschmann sagte, die Bürger dürften nicht nachlässiger werden, sondern müssten sich zur Vorbeugung vor Infektionen wieder mehr zurücknehmen – gerade in der Freizeit und bei privaten Feiern. Letztere trieben die Zahl der Neuinfektionen zurzeit hoch. Daher sei es umso wichtiger, Mund-Nasen-Masken zu tragen und beispielsweise in der Öffentlichkeit Abstand zu anderen Menschen zu halten. „Unser vorrangiges Ziel muss es sein, dass das öffentliche Leben nicht noch einmal zum Erliegen kommt.“ Schulen und Kindergärten müssten den Präsenzbetrieb trotz der Pandemie beibehalten können, auch die allmähliche Erholung der Wirtschaft dürfe nicht gefährdet werden. „Darauf kommt es an, das ist der Kern unserer ganzen Bemühungen.“

Einigungen von Bund und Ländern

Bei ihrer Schalte hatten sich die Ministerpräsidenten mit Merkel unter anderem darauf verständigt, dass Menschen, die in einem Restaurant oder anderen Gastwirtschaften falsche Angaben zu ihrer Person machen, nun mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro rechnen müssen. Wirte und Veranstalter müssten die Angaben künftig „auf Glaubwürdigkeit und Richtigkeit“ überprüfen, sagte Kretschmann. Außerdem sollen Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen soll die Zahl auf maximal 50 Teilnehmer beschränkt werden, wenn in einem Landkreis innerhalb von sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner auftreten.

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