Kretschmann: "Haben uns zielgerichtet auf den Winter vorbereitet"

10. August 2021 , 20:07 Uhr

Stuttgart/Berlin (dpa/lk) – Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat die Vereinbarungen von Bund und Ländern zum künftigen Umgang mit Geimpften und Ungeimpften in der Corona-Pandemie begrüßt.

Geimpfte erhalten Freiheiten zurück

„Wir haben uns zielgerichtet auf den Herbst und Winter vorbereitet, die jetzigen Verordnungen werden sehr bald durch ein 3-G-Regelwerk abgelöst“, sagte Kretschmann im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag. Geimpfte und Genesene erhielten einen Großteil ihrer Freiheiten zurück, Nichtgeimpfte müssten einen negativen Corona-Test vorweisen. „Ich begrüße, dass die Tests ab dem 11. Oktober nicht mehr kostenfrei sind, denn wir haben für alle Menschen ein kostenloses Impfangebot, das jeder wahrnehmen kann“, sagte der Grünen-Politiker. „Für die, die es nicht wahrnehmen möchten, kann die Allgemeinheit nicht auf ewig aufkommen.“ Die Grundregeln wie Abstandhalten, Hygiene, Lüften und Maskenpflicht würden weiterhin gelten.

Schnelltests ab 11. Oktober nicht mehr kostenlos

Der Bund wird ab dem 11. Oktober nicht mehr die Kosten für Corona-Schnelltests für alle Bürger übernehmen. Wer sich nicht impfen lässt und zum Beispiel für einen Restaurantbesuch einen negativen Test braucht, muss diesen dann selbst bezahlen. Ausnahmen gelten nach einem Beschluss von Bund und Ländern vom Dienstag für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Das seien insbesondere Schwangere und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Corona-Tests werden noch im August zur Pflicht

Gleichzeitig vereinbarten Bund und Länder, dass für Menschen, die weder geimpft noch genesen sind, die Vorlage eines negativen Corona-Tests noch im August zur Pflicht für viele Aktivitäten in Innenräumen werden soll. Dies betrifft zum Beispiel das Essen in Restaurants, den Besuch beim Friseur oder Sport im Fitnessstudio. Die Vorgabe gilt aber auch für Besucher in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe. Ausnahmen kann es demnach für Schüler geben, die regelmäßig getestet werden, außerdem für Regionen mit niedrigen Inzidenzen.

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