Pforzheim (pm/lk) – Die Stadt Pforzheim und der Enzkreis bereiten sich intensiv auf den Start der jeweiligen Kreisimpfzentren in der St.-Maur-Halle und in der Appenbergsporthalle in Mönsheim in der kommenden Woche vor.
Die Impfzentren werden ab dem 15. Januar öffnen können. Sowohl von der Personalseite, als auch vom medizinischen Personal sind die Vorbereitungen getroffen. Die Einrichtungen werden gleichfalls funktionstüchtig sein. Der Zeitpunkt für einen sinnvollen Öffnungstermin hängt konkret von der Menge des verfügbaren Impfstoffs ab und befindet sich aktuell in der Klärung. Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf ist das Land neben der Bereitstellung des Impfstoffs auch dafür verantwortlich, eine landesweite IT-Lösung für die Terminvereinbarung, die Impfdokumentation und Dienstplanung zur Verfügung zu stellen. Das geschieht im Impfzentrum Pforzheim am 13. Januar. Für Mönsheim wurde die notwendige IT bereits angeliefert und die notwendigen Programme werden sukzessive in Betrieb genommen.
Im Laufe der nächsten Woche soll landesweit in einer ersten Charge jedem Kreisimpfzentrum exakt die gleiche Menge Impfstoff zur Verfügung gestellt werden. In einer 4- Wochen- Planung geht es dann zunächst weiter mit der Verteilung des Impfstoffs. Zum Einsatz kommt zunächst der Impfstoff von Biontech/Pfizer. Erst wenn die Zentren eingerichtet sind, die IT-Technik einschließlich Terminvergabesoftware installiert ist und der Impfstoff vorhanden ist, werden Termine für Impfungen im Impfzentrum vergeben werden. Angesichts der Knappheit des Impfstoffs wird gerade zu Beginn der Impfungen der Prozess in den Impfzentren langsam anlaufen müssen.
Aufgrund des hohen Infektionsgeschehens in den Heimen wird das Impfzentrum Pforzheim ab dem 15. Januar zunächst mit einem – bei ausreichender Verfügbarkeit des Impfstoffs – auch mit einem zweiten mobilen Impfteam die Pflegeheime anfahren. Vom Enzkreis wird außerdem ein weiters mobiles Team die Impfung in den Heimen vornehmen. Bereits seit 01. Januar werden Pflegeheime in Pforzheim und im Enzkreis gemäß Konzeption des Landes Baden-Württemberg durch mobile Impfteams aus dem zentralen Impfzentrum in Karlsruhe angefahren.
Termin können ausschließlich über das zentrale Vergabesystem vereinbart werden. Das geht entweder online unter impfterminservice.de, über die App 116117 oder telefonisch unter der bundesweit geschalteten Nummer 116 117. Für gehörlose Menschen besteht die Möglichkeit Termine via über Videotelefonie über die Website https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheitpflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/videochat-gebaerdensprache/. zu vereinbaren. Es wird jeweils gleich ein zweiter Impftermin im Abstand von 21 bis 28 Tagen vereinbart. Der volle Impfschutz wird erst zwei bis drei Wochen nach der zweiten Impfung erreicht.
Anspruch auf eine Covid-19-Schutzimpfung haben derzeit nach der entsprechenden Verordnung des Bundes mit „höchster Priorität“ vor allem Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben. Weiter werden Personen in stationären Einrichtungen und bestimmte medizinische Gruppen geimpft. Zunächst werden die Pflegeheime bedient. Die endgültige Prüfung des Anspruchs auf eine Impfung findet vor Ort im jeweiligen Impfzentrum statt. Hierzu müssen Bürgerinnen und Bürger am Tag der Impfung ihren Ausweis sowie die elektronische Gesundheitskarte mitbringen. Die Impfung ist kostenlos. Die Impfverordnung des Bundes definiert weiterhin Personengruppen mit sogenannte „hoher Priorität“ und mit „erhöhter Priorität“. Sobald ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, kann gemäß dieser Reihenfolge geimpft werden.