Stuttgart (dpa/lk) – Nicht nur mit der Luca App soll künftig Schluss sein. Die Landesregierung plant, die Erfassung der Kontakte in der Gastronomie abzuschaffen. Die Gesundheitsämter sind auch so schon ausgelastet.
Wer im Südwesten ins Restaurant oder Café geht, soll schon bald keine Kontaktdaten mehr hinterlegen müssen. Die Landesregierung möchte die Corona-Kontaktdatenerfassung in der Gastronomie künftig abschaffen. Das Kabinett werde sich voraussichtlich in der kommenden Woche damit befassen, bestätigte das Sozialministerium am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart. Die finalen Details der neuen Regelung würden derzeit noch ausgearbeitet. Zunächst hatte der Südwestrundfunk berichtet.
Das Ministerium begründete den Schritt mit einer Änderung bei der Strategie zur Kontaktnachverfolgung. Seit Oktober 2021 könne bereits die Corona-Warn-App zum Check-In in der Gastronomie genutzt werden, hieß es. Damit verlagere sich die Warnung mehr auf die individuelle Ebene. Zugleich konzentrierten sich die Gesundheitsämter bereits seit November 2021 vor allem auf größere Ausbrüche und auf den Schutz gefährdeter Gruppen, etwa in Alten- und Pflegeheimen. Und die Belastung der Gesundheitsämter sei derzeit generell sehr hoch, so ein Sprecher.
Die Landesregierung hatte in der vorigen Woche bereits bekanntgegeben, aus der Luca App zur Kontaktverfolgung auszusteigen. Der Vertrag mit dem privaten Anbieter der App laufe Ende März aus und werde nicht verlängert, sagte Sozialminister Manne Lucha. Mit der Corona-Warn-App erhalten Nutzer eine Warnung über einen potenziell gefährlichen Kontakt ohne Eingreifen des Gesundheitsamts. Bei der Luca App werden die Hinweise über einen Risikokontakt erst nach der Überprüfung durch das Gesundheitsamt verschickt.
Bislang müssen Gäste in Restaurants oder Cafés in Baden-Württemberg ihre Kontakte hinterlegen, um so mögliche Infektionsketten brechen zu können. Dazu greifen die meisten bislang auf Apps wie Luca oder die Corona-Warn-App zurück. Zudem gilt in der Gastronomie weiterhin eine 2G-Regelung. Es muss also ein Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt werden. Die Pflicht für einen aktuellen Test und die Sperrstunde um 22.30 Uhr sind bereits in der vorigen Woche weggefallen.