Karlsruhe (dpa/cmk) Nachdem in Rheinland-Pfalz schon ab Mittwoch neue Corona-Lockerungen gelten, hat nun auch Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann eine Neuerung bekanntgegeben. So dürfen sich ab dem 1. Juli wieder bis zu 20 Menschen in der Öffentlichkeit treffen. Bislang war die Zusammenkunft im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen oder den Angehörigen zweier Haushalte gestattet. Zudem wurde eine Stabilisierungshilfe für das Gastgewerbe beschlossen und Messen sollen ab dem 1. September wieder mit mehr als 500 Personen stattfinden dürfen. Auch Reisebusunternehmen sollen nun mit einem Rettungsschirm finanziell unterstützt werden.
Baden-Württemberg hat weitere Lockerungen von Corona-Maßnahmen beschlossen. Künftig dürfen sich 20 Menschen statt bislang 10 Personen öffentlich treffen, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag in Stuttgart sagte. Dies habe das Kabinett beschlossen. Nach Angaben eines Regierungssprechers gilt die neue Regelung ab dem 1. Juli. Wie Kretschmann erklärte, bleiben aber Großveranstaltungen wie Volksfeste, auf denen kaum Hygienemaßnahmen durchsetzbar sind, bis Ende Oktober verboten.
Ebenfalls wurde am Dienstag eine Corona-Hilfe für das Gastgewerbe vom Kabinett beschlossen. Für die Bearbeitung und Auszahlung sollen wie bereits bei der Corona-Soforthilfe auch die L-Bank und die Industrie- und Handelskammern verantwortlich sein. Darauf hat sich die grün-schwarze Koalition am Dienstag geeinigt. Die Stabilisierungshilfe umfasst rund 330 Millionen Euro. Sie sieht vor, dass betroffene Betriebe im Anschluss an die Corona-Soforthilfe einmalig weitere 3.000 Euro sowie 2.000 Euro für jeden in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter beantragen können. Ab wann die Anträge gestellt werden können ist aktuell noch nicht bekannt. Ziel sei es aber, dass bereits Anfang der kommenden Woche erste Anträge gestellt werden können, sagte Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.
Außerdem hat die Landesregierung weitere Corona-Soforthilfen für Kunst und Kultur in einem Gesamtumfang von 50 Millionen Euro beschlossen. Die Mittel fließen in einen Hilfefonds für pandemiebedingt in finanzielle Not geratene Kunst- und Kultureinrichtungen in Baden-Württemberg (32,5 Mio.), in das Impulsprogramm „Kunst trotz Abstand“ für neue Formate unter Corona-Bedingungen (7,5 Mio.) und in ein Soforthilfeprogramm für die Vereine der Breitenkultur (10 Mio.). Darüber hinaus wurden bereits mehr als 75 Millionen Euro Soforthilfe an notleidende Künstlerinnen und Künstler direkt ausgezahlt. Auch dieses Programm wird fortgeschrieben werden. Damit können Soloselbstständige aus dem Kulturbereich und der Kreativwirtschaft weiterhin Corona-Soforthilfe beantragen und 1180 Euro monatlich für private Lebensunterhaltskosten anrechnen.
Zudem sollen Messen im Land ab dem 1. September auch wieder mit mehr als 500 Personen öffnen dürfen. Geschehen könne das aber nur unter der Voraussetzung, dass die Infektionslage weiter entspannt bleibe und die entsprechenden Hygienevorgaben eingehalten würden, hieß es am Dienstag in Stuttgart. „Die Messebranche leidet massiv unter den Corona-bedingten Einschränkungen“, begründete Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut den Schritt. Mit Blick auf den Rückgang der Infektionszahlen sei es dringend geboten, der Messebranche eine klare Öffnungsperspektive für das wichtige Herbstgeschäft zu geben. Sozial- und Wirtschaftsministerium haben entsprechende Hygienevorgaben erarbeitet, anhand derer die Messebetreiber die Wiedereröffnung vorbereiten können. Der Entwurf einer möglichen Verordnung für Messen ist hier abrufbar.
Auch für die Reisebusunternehmen in Baden-Württemberg soll es finanzielle Unterstützung geben. Der Rettungsschirm wurde mit einem Budget von 40 Millionen Euro beschlossen. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte dazu: „Damit helfen wird den zahlreichen kleinen und mittleren Busunternehmen der Reisebusbranche im Land, deren Einnahmen durch die Corona-Krise vollständig weggebrochen sind.“ Die Hilfe des Landes sieht einen einmaligen Zuschuss für Unternehmen vor, die einen bestehenden Liquiditätsengpass haben. Dabei können zweckgebunden pro Reisebus bis zu 18.750 Euro gewährt werden. Die Umsetzung und Auszahlung soll von der L-Bank übernommen werden.
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