Rastatt (pm/dk) – Viele Wähler in Rastatt müssen nochmal zu Wahlurne! Ein Fehler beim Versand der Briefwahlunterlagen hat zur Ungültigkeit der Wahlen in fünf Ortschaften geführt. Rund 1.000 Wähler konnten ihr Wahlrecht nicht ausüben.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat entschieden: Die Kommunalwahlen in den Ortschaften Niederbühl, Ottersdorf, Plittersdorf, Rauental und Wintersdorf müssen aufgrund eines Fehlers beim Versand der Briefwahlunterlagen wiederholt werden. In diesen Wahlbezirken wurden digitale Briefwahlanträge nicht korrekt verarbeitet, sodass beantragte Briefwahlunterlagen nicht versendet wurden. Betroffene Wähler konnten daher nicht an der Wahl teilnehmen. Trotz eines Aufrufs der Stadt Rastatt konnten nicht alle Betroffenen erreicht werden. Aufgrund dieser Versäumnisse erklärte das Regierungspräsidium die Wahlen in den genannten Bezirken für ungültig.
Insgesamt 24 Einsprüche wurden nach der Wahl eingereicht, was zur Prüfung und letztendlich zur Entscheidung führte. Die Wahlrechtsverletzung könnte das Wahlergebnis in diesen Bezirken beeinflusst haben, weshalb eine Wiederholung erforderlich ist. Gemeinderat und Kreistag müssen nun eine Wiederholungswahl anordnen.
Trotz der Ungültigkeitserklärung wurden nicht alle Einsprüche anerkannt, da einige Wähler Ersatzunterlagen erhalten und ihr Wahlrecht ausgeübt hatten. In der Kernstadt konnte das Regierungspräsidium keine ergebnisrelevanten Verstöße feststellen.
Die Wiederholungswahl wird unverzüglich organisiert, um sicherzustellen, dass alle wahlberechtigten Bürger ihre Stimme abgeben können.