Bühl (pm/svs) – Auf der A5 bei Bühl haben Zöllner aus Karlsruhe ein französisches Auto kontrolliert. Die Insassen hatten verbotenerweise Schmerztabletten dabei, die sie offensichtlich von Frankreich nach Deutschland schmuggeln wollten. Außerdem fanden die Karlsruher Zöllner Koks und Heroin.
Bei einer Routinemaßnahme am 24.01.2023 kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Karlsruhe auf einem Parkplatz der BAB 5 bei Bühl einen französischen PKW. Die drei Personen, die sich im Fahrzeug befanden, gaben auf Befragen an, keinerlei anmeldepflichtige oder verbotene Waren mitzuführen. Bei der durchgeführten Überprüfung des Fahrzeugs wurden die Beamten jedoch im Kofferraum schnell fündig und entdeckten neben persönlichem Gepäck der drei Reisenden auch eine Tasche in der sich insgesamt 700 Tabletten Buprenorphin befanden.
„Bei Buprenorphin handelt es sich um ein stark wirksames Schmerzmittel. Es dient als Drogenersatzstoff, unterliegt jedoch den Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes und muss zwingend von einem Arzt verschrieben werden.“, erklärt Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. Bei der anschließenden Durchsuchung der Personen wurden zudem noch Kleinstmengen an Kokain und Heroin aufgefunden.
Alle drei Personen wurden vorläufig festgenommen und gegen sie Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Verbot der Einfuhr von Waren, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, eingeleitet. Die Ermittlungen werden zuständigkeitshalber nunmehr im Auftrag der Staatsanwaltschaft von der Zollfahndung übernommen. Das Amtsgericht Baden-Baden erließ gegen zwei der Beschuldigten antragsgemäß einen Haftbefehl wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Das Gesetz sieht in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei bis zu fünfzehn Jahren vor.