Karlsruhe/Pforzheim (pm/dpa/lk) – Ab Montag sollen Grundschulen und Kitas im Südwesten zum Regelbetrieb zurückkehren, soweit dieser in Corona-Zeiten möglich ist. Die Gewerkschaft GEW rechnet aber weiter mit Einschränkungen. Grundlage für die Öffnung der Kitas und Kindertagespflege für einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen sind die vorläufigen Ergebnisse der Kinderstudie. Danach haben Kinder unter zehn Jahren einen sehr viel geringeren Anteil am Pandemiegeschehen als ursprünglich angenommen. Sie erkranken deutlich seltener und haben dann meist mildere Verläufe mit wenigen oder gar keinen Symptomen.
Einige Kitas hätten zum Beispiel ihre Öffnungszeiten reduziert, sagte GEW-Landesgeschäftsführer Matthias Schneider. In den Grundschulen gebe es einen veränderten Stundenplan. Grund dafür sei der Mangel an Personal und geeigneten Räumen. Der Fachkräftemangel – auch in den Kitas – habe sich in Corona-Zeiten noch verschärft, meinte Schneider. In Grundschulen soll der tägliche Unterricht zeitlich versetzt für die verschiedenen Klassen beginnen. Und auch zur Pause klingelt es unterschiedlich. Schwerpunkte des Unterrichts sollen Mathe, Deutsch und Sachkunde sein. Es gilt aber weiterhin keine Schulpflicht: Kinder, die etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht in die Schule kommen möchten, sollen weiter zu Hause unterrichtet werden.
Das Abstandsgebot wird in Kitas und Grundschulen fallen. Kinder aus einer Gruppe sollen sich aber in den Kitas und auch in den Grundschulen nicht mit Kindern aus anderen Gruppen durchmischen. Mitte März hatten die Schulen in Baden-Württemberg wegen des Coronavirus komplett geschlossen. Die Abschlussklassen sind bereits seit dem 4. Mai zurück in die Schulen gekehrt, die Viertklässler seit Mitte Mai. Seit Mitte Juni gibt es an allen Schulen in Baden-Württemberg einen Unterricht im Schichtbetrieb im Wechsel mit dem Fernunterricht und mit einem abgespeckten Stundenplan.
Aufgrund der Eingewöhnungszeit wird eine schrittweise Aufnahme der Kinder in Pforzheim erfolgen. Eltern werden von der jeweiligen Kita informiert, ab wann die Kinder wieder kommen dürfen. Weiterhin müssen die Kitas in festen Gruppen arbeiten; diese Gruppen dürfen eine höhere Anzahl an Kindern beinhalten als bisher, sie dürfen sich jedoch trotzdem untereinander nicht mischen. Gleiches gilt für das Personal. Eltern erfahren direkt von ihrer Kita, wie lange dort die Betreuungszeiten angeboten werden können. Für die Kinderbetreuung werden dann ab Juli die Regelbeiträge für das jeweils angebotene Modul wieder fällig.
Freizeitprogramme für Kinder und Jugendliche sind in den Sommerferien ebenfalls möglich. Ferienprogramme und Zeltlager sind ab dem 1. Juli mit bis zu 100 Teilnehmern erlaubt. Ab dem 1. August können daran bis zu 500 Kinder teilnehmen. Bei Angeboten mit mehr als 100 Menschen müssen aber feste Gruppen mit bis zu 30 Personen gebildet werden. Innerhalb dieser Gruppen muss der Abstand von 1,5 Metern dann nicht mehr eingehalten werden. „Bei Übernachtungen in Zelten kann für die Schlafenszeit von der Abstandsempfehlung abgewichen werden“, teilte das Ministerium weiter mit. Eine massenhafte Belegung von Zelten sei aber möglichst zu vermeiden. Bei der gemeinsamen An- und Abreise und bei Ausflügen müssten Alltagsmasken getragen werden.