Kinder bis 14 Jahre bei Corona-Kontaktregeln ausgenommen

08. Januar 2021 , 05:40 Uhr

Stuttgart (dpa/lk) -Länger wird der Lockdown, er wird strenger und er trifft vor allem Kinder und ihre Eltern hart. Deshalb hat der Landtag in Stuttgart die neuen Corona-Maßnahmen heute in einer Sondersitzung debattiert. Dabei hat die grün-schwarze Landesregierung auf Druck der CDU bei den neuen Corona-Kontaktbeschränkungen eine weitergehende Ausnahme für Kinder beschlossen. Die neue Corona-Verordnung ist derzeit noch in der Abstimmung mit allen Ministerien und soll am Wochenende verkündet werden. Wegen der Corona-Pandemie müssen die Menschen zumindest bis Ende Januar weitere erhebliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens hinnehmen.

Kinder bis 14 Jahren ausgenommen

„Um familiäre Härten abzumildern, und insbesondere den Bedürfnissen von Familien mit kleinen Kindern oder Alleinerziehenden gerecht zu werden, werden dabei Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Baden-Württemberg aber nicht mitgezählt“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Freitag im Landtag. Bund und Länder hatten sich am Dienstag darauf verständigt, dass private Treffen von Montag an nur noch mit einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich sein sollen. Anders als im Lockdown über die Weihnachtsferien sollten Kinder bis 14 Jahren mitgezählt werden. Kretschmann erklärte, man werde das nun in der Corona-Verordnung für das Land ändern.

Zwei Familien können Betreuungsgemeinschaft bilden

Zudem könnten Familien mit einer anderen Familie eine Betreuungsgemeinschaft bilden. Allerdings müssen es während des Lockdowns immer dieselben zwei Familien sein, die sich bei der Kinderbetreuung unterstützen. Die CDU hatte am Donnerstag gewarnt, viele Alleinerziehende, Eltern und Selbstständige mit Kindern stünden „vor einer unlösbaren Aufgabe“. Die grüne Seite hatte zwar Betreuungsgemeinschaften und Erleichterungen für Alleinerziehende zugesagt, eine allgemeine Ausnahme für Kinder unter 14 Jahren aber zunächst abgelehnt.

Schulen und Kitas früher öffnen

Auch bei der Unterrichtssituation von kleinen Kindern und Schülern will die Landesregierung von den strengen Vorgaben des Bundes abweichen. Zunächst wurde beschlossen, dass alle Schulen und Kitas bis 31. Januar geschlossen bleiben. Das bedeutet für die meisten Schüler, dass es im Januar statt Präsenz- nur Fernunterricht geben wird. Jedoch sollen Kitas und Grundschulen nach dem Willen von Ministerpräsident Kretschmann ab dem 18. Januar wieder geöffnet werden, wenn die Infektionszahlen weiter deutlich gesunken sind. Das gilt auch für Abschlussklassen, die ab diesem Tag landesweit wieder Präsenzunterricht erhalten sollen.

Entscheidung erst am Donnerstag

Über die Öffnung von Grundschulen und Kitas wollen Kretschmann und Kultusministerin Susanne Eisenmann aber erst am kommenden Donnerstag entscheiden. Im Interesse der Kinder würde man gern zu dem Datum wieder öffnen, sagte Kretschmann. „Doch garantieren können wir es heute noch nicht.“ Dazu brauche man „belastbarere Zahlen über die Infektionslage“, die noch nicht vorlägen. Der verlängerte Corona-Lockdown bedeutet für die meisten Schüler, dass es im Januar statt Präsenz- nur Fernunterricht geben wird. Nur für jüngere Kinder könnte es Ausnahmen geben.

Kinder bei Kontaktbeschränkungen ausgenommen

Zudem soll es bei den eigentlich verschärften Kontaktbeschränkungen Ausnahmen für Kinder geben. Bund und Länder hatten beschlossen, dass private Treffen nur noch mit einer Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, möglich sein sollen. Das Land will nun möglich machen, dass sich zwei Familien zur Kinderbetreuung zusammentun können. Allerdings müssen es während des Lockdowns immer dieselben zwei Familien sein, die sich bei der Kinderbetreuung unterstützen. Zudem sollen Mütter oder Väter ihre Kinder zu Treffen mit einem anderen Kind begleiten dürfen. Das heißt auch, dass Alleinerziehende ihre Kinder mitbringen dürfen, solange diese unter 14 Jahre alt sind. Die grün-geführte Regierung will das nun in ihrer Corona-Verordnung für das Land im Vergleich zum Bund-Länder-Beschluss von Dienstag entsprechend abmildern.

Pfalz: Kinder bis sechs Jahre ausgenommen

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat sich dafür ausgesprochen, Kinder bis einschließlich sechs Jahren von der Verschärfung der Kontaktbeschränkungen auszunehmen: „Ich will für Rheinland-Pfalz eine Lösung, die Kontakte weiter reduziert und lebensnah ist.“ Die Festlegung einer Kontaktbeschränkung auf einen Haushalt plus einer weiteren Person sei im Grundsatz richtig, erklärte Dreyer. „Das kennen die Menschen aus der Zeit des ersten Shutdowns im Frühjahr.“ Sie werde dem Ministerrat allerdings Ausnahmen vorschlagen. „Kinder bis sechs Jahre sollten davon ausgenommen sein, ebenso soll es Ausnahmen bei zwingenden Gründen für Kinderbetreuung oder die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen geben.“

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