Baden-Baden/Ettlingen/Malsch (pm/lk) – Die Städte Ettlingen und Baden-Baden und die Gemeinde Malsch haben erfolgreich gegen die geplanten Windkraftstandorte geklagt. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat am Donnerstag die Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 für unwirksam erklärt.
Die Urteile ergingen am Donnerstag im Anschluss an die mündliche Verhandlung des 5. Senats. Die Urteilsgründe liegen noch nicht vor. Die Revision wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann binnen eines Monats nach Zustellung der vollständigen Urteile Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt werden. Konkret hatten die beiden Städte und die Gemeinde gegen die Teilfortschreibung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein für das Kapitel Erneuerbare Energien von Dezember 2015 geklagt. Darin hat der Regionalverband mögliche Vorranggebiete für Windkraftanlagen festgelegt.
Während die Stadt Ettlingen auf ihrer gesamten Gemarkung Windkraftanlagen ablehnt, geht es in Baden-Baden um die Gebiete Kälbelskopf/Wettersberg und Lindel/Hohberg/Maienplatz. In Malsch betrifft es die Gebiete Hohberg/Sulzberg und Birkenschlag. Als Begründung für die Ablehnung der Windkraftanlagen berufen sich alle drei Kommunen auf den Artenschutz. Vor allem Wildvögel wie der Rotmilan würden durch solche Anlagen gefährdet.