Karlsruhe (jl) – Vor drei Wochen wurde der Vizepräsident Martin Müller von den KSC Mitgliedern bei einer außerordentlichen Mitgliederversammlung abgewählt. Nun will KSC – Mitglied Peter Joas eine einstweilige Verfügung erwirken, da er die Abwahl für nicht rechtmäßig hält. Sollte das Gericht dem zustimmen, würde Martin Müller wieder direkt in sein Amt zurückkehren dürfen.
Nach dem Termin am Landgericht ist noch keine Entscheidung gefallen. Ob Martin Müller doch weiterhin Vizepräsident des KSCs bleibt wird am 5. April, also erst nach Ostern, entschieden.
Eigentlich dachten die Mitglieder mit der außerordentlichen Mitgliederversammlung und der Mehrheitsentscheidung zur Abwahl von Vizepräsident Martin Müller, würde nun Ruhe in den Verein kehren, doch dem ist nicht so. KSC – Mitglied Peter Joas sieht in dem Vorgehen vom 29. Februar einen klaren Fehler auf Seiten des KSC. Die Abstimmung hätte, laut Joas, so nicht stattfinden dürfen. Er sieht den „wichtigen Grund“ für die Abstimmung nicht gegeben. Auch auf mehrfache Nachfrage beim Präsidenten und Vorsitzenden des Beirats, wären diese die Antwort schuldig geblieben. Joas findet:
Ich bin eben der Auffassung, dass da einiges […] nicht richtig abgelaufen ist. Dass unter anderem der wichtige Grund für die Abwahl nicht gegeben war, da sich eben Herr Siegmund Schultze auch geäußert hat, dass er mit dem Amt weitermachen würde, auch wenn Martin Müller nicht abgewählt wird.
Wäre es schon bei der Mitgliederversammlung am 4. Dezember zur Abstimmung über Martin Müller gekommen, hätte es eine Zweidrittelmehrheit benötigt, um den Vizepräsidenten aus dem Amt zu wählen. Durch den Beschluss des Mitgliederrats, den KSC Vorstand zu beauftragen, die Abwahl in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung „aus wichtigen Grund“ durchzuführen, genügte am 29 Februar die einfache Mehrheit.
Präsident Holger Siegmund-Schultze äußerte sich zum Antrag von Peter Joas gegenüber der neuen welle:
Ich muss von meiner Seite als Präsident feststellen, dass offensichtlich dem Antragsteller die Gemeinschaft unseres Vereins völlig gleichgültig ist. Sonst würde er eine basisdemokratische Entscheidung, die klar ausgefallen ist, akzeptieren und nicht seine eigenen Interessen verfolgen.
„Der wichtige Grund“ ist in diesem Fall das zerrüttete Verhältnis zwischen Martin Müller und dem Mitgliederbeirat, Aufsichtsbeirat und Präsidium gewesen. Sorgen macht sich Siegmund-Schultze nicht über den Termin am Dienstag vor Gericht, der KSC habe bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung keine Fehler gemacht: „Wir haben das natürlich so gut vorbereitet, wie es nur möglich ist. Natürlich mit externer Rechtsberatung, aber es gibt auch im Wahlausschuss genug Juristen, deshalb sind wir 100% sicher dass wir alles korrekt gemacht haben“.
Am Dienstag sind beide Parteien beim Landgericht in Karlsruhe vorgeladen. Dann wird sich entscheiden, ob das Gericht dem KSC – Mitglied Peter Joas Recht gibt oder ob es bei der Entscheidung vom 29. Februar bleibt. Sollte die Abwahl anerkannt werden, dann kann sich die KSC – Führung auf die Suche nach einem neuen Vizepräsidenten machen. Denn innerhalb von drei Monaten muss die Stelle neu besetzt werden. Einen Interessenten für das Amt gibt es schon, Ex-KSC Profi Rainer Schütterle könnte sich den Job vorstellen. Egal wie am Ende entschieden wird, es bleibt turbulent beim Karlsruher SC.