Rastatt (pm/lk) – Eine gefährliche Entdeckung hat vergangene Woche der Kommunale Ordnungsdienst am Kaltenbachsee bei Rastatt-Ottersdorf gemacht. Nahe des Wassers hatte ein Badegast ein Feuer entzündet und dieses brennen lassen, als er bereits den See verlassen hatten – und das bei über 30 Grad Sommerhitze und Trockenheit.
Die Verlockung, direkt am See oder auch an der Rheinpromenade in Plittersdorf zu grillen, scheint für viele groß zu sein. Doch so stimmungsvoll ein offenes Feuer auch ist, es birgt Risiken. Insbesondere an heißen und trockenen Tagen können umliegende Wälder und auch das Gras um die Feuerstelle herum durch Funkenflug leicht Feuer fangen und großen Schaden anrichten. Zudem möchte niemand auf einem Haufen Asche oder in einer alten Feuergrube am nächsten Tag sein Badetuch auslegen. Deshalb gilt an allen öffentlichen Badeseen in Rastatt und im Außenbereich ein generelles Verbot, ein offenes Feuer zu entzünden.
Dazu zählt jede Flamme, die sich außerhalb eines geschlossenen Brennraums befindet. Die Größe ist unerheblich. Ein Lagerfeuer und ein Grill sind ebenso offene Feuer wie ein Gaskocher oder eine Shisha. Wer erwischt wird, dem droht ein Bußgeld. Der Bußgeldkatalog sieht bei einem offenen Feuer im Naturschutzgebiet eine Strafe bis zu 3.500 Euro vor, im Wald sogar bis zu 10.000 Euro. Und im schlimmsten Fall kann das Entzünden eines offenen Feuers im Außenbereich gar als Straftat gewertet werden. So geschehen beim Vorfall am Kaltenbachsee.
Auch die Vermüllung hat mit dem Beginn der heißen Tage an den Seen stark zugenommen. Flaschen, Verpackungsmüll und Zigarettenkippen liegen teilweise flächendeckend auf den Wiesen, anstatt sie ordnungsgemäß in den Mülleimern zu entsorgen. Darum müssen auch die Müll-Sünder teils tief in die Tasche greifen, wenn sie erwischt werden. Die Bußgelder für Vermüllung liegen zwischen 75 und 250 Euro. Alle Bürgerinnen und Bürger, die Feuer oder Müll entdecken können dies beim Kommunalen Ordnungsdienst oder auch direkt beim Polizeirevier Rastatt melden.