Stuttgart (dpa/lk) – In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg gelten ab dem heutigen Mittwoch keine Beschränkungen mehr bei der Besucherzahl.
Bislang hing diese von der jeweiligen Inzidenz vor Ort ab, wie das Sozialministerium am Dienstag in Stuttgart mitteilte. Nichtgeimpfte müssten auch künftig einen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen. Insbesondere nicht-geimpftes Personal müsse sich regelmäßig testen lassen. Die Verordnungen für diese Einrichtungen treten am Mittwoch in Kraft.