Walldorf (dpa(svs) – Alles für den Vogelschutz: Der Katzen-Hausarrest in Walldorf kommt zurück. Um die bedrohte Haubenlerche zu schützen müssen ab April wieder alle Katzen im südlichen Teil von Walldorf drin bleiben. Alternativ können die Besitzer den Garten katzensicher einzäunen oder die Tiere an der Leine führen.
Zum Schutz der vom Aussterben bedrohten Haubenlerchen gilt ab April wieder «Hausarrest» für Katzen in Teilen von Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis). Auch wenn die Regel bei Katzenhalterinnen und -haltern nicht auf ein positives Echo stoße, habe sie sich als ein wirksames Instrument zum Erhalt der Vogelart erwiesen, erklärte Landrat Stefan Dallinger (CDU) am Montag.
Im südlichen Teil der Stadt dürfen Katzen vom 1. April bis 31. August das Haus prinzipiell nicht verlassen. Ausnahmegenehmigungen oder Auslauf an der Leine sind möglich. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Letztes Jahr hatte die Maßnahme bundesweit für Schlagzeilen gesorgt
Im südlichen Teil der Stadt dürfen Katzen vom 1. April bis einschließlich 31. August das Haus prinzipiell nicht verlassen. Wer ein GPS-Tracking nachweisen kann, bekommt eine Ausnahmegenehmigung. Alternativ können die Besitzer den Garten katzensicher einzäunen oder die Tiere an der Leine führen. Die Regeln sollen auch in den beiden kommenden Jahren gelten. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von 500 Euro – oder auch bis zu 50 000 Euro für den Fall, dass Haubenlerchen verletzt oder getötet werden. Letztes Jahr hatte der Katzen-Lockdown bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Kritik gab es unter anderem an der Sammlung von Daten über Katzenhalter.
Hintergrund der Maßnahmen ist, dass eine Bebauung des Gebiets vor zehn Jahren artenschutzrechtlich nur unter der Voraussetzung zulässig war, dass es der Stadt Walldorf gelingt, die Brutreviere der Haubenlerche dort zu erhalten und den Schwerpunkt des Brutgebiets aus dem Baugebiet heraus zu verlagern. Die Zahl der Brutpaare sei seit 2015 aber von fünf auf drei im vergangenen Jahr, zeitweise auch nur zwei gesunken. «Daher sind weiterführende Maßnahmen zur Erhaltung und Stärkung der Haubenlerchenpopulation notwendig», hieß es.
«Wir konnten im vergangenen Jahr beobachten, dass die mit der Allgemeinverfügung einhergehenden Maßnahmen die erhoffte Wirkung zeigten», erklärte Dallinger. «In der relevanten Zeit in 2022 war das Gebiet weitgehend, wenn auch nicht hundertprozentig katzenfrei.» Im Vergleich zu den Vorjahren hätten acht Haubenlerchen die kritischste Phase überstanden und seien flügge geworden. «Abschließend kann der Schutz der Jungvögel aber erst dann als erfolgreich angesehen werden, wenn sich auf dieser Basis in den kommenden Jahren mehr Brutpaare bilden als bisher. Dies bleibt noch abzuwarten.»
Die ursprünglich in Baden-Württemberg weit verbreitete Vogelart ist extrem stark zurückgegangen und kommt den Angaben nach fast nur noch in der nordbadischen Oberrheinebene vor. 2022 wurden 74 Reviere gezählt. 1987/88 waren es noch 670, im Jahr 2019 hingegen knapp 40. «Ziel ist es, den Erhaltungszustand wieder aus dem überlebenskritischen Bereich herauszuführen, wieder zusätzlichen Lebensraum für die Haubenlerche zu schaffen und die lokalen Inselpopulationen zu vernetzen», hieß es in der Mitteilung. «Dabei spielt Walldorf als Trittstein für die Wiederbesiedlung schon verloren gegangener Revierstandorte in Nachbargemeinden eine wichtige Rolle.» Dass eine Population andere Regionen besiedelt, funktioniere nur über ausreichend viele Jungvögel. Denn Alttiere seien extrem standorttreu und geben ihr ausgewähltes Brutrevier fast nie auf.
Freigängerkatzen seien im Hinblick auf die Problematik nur einer von mehreren Faktoren, «aber gerade in Walldorf aufgrund der Siedlungsnähe kein unwesentlicher Faktor». Auch Elstern, Rabenkrähen, Füchse und Marder gelten als natürliche Feinde. In Bezug darauf wurden und werden demnach auch künftig zum Teil sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt wie das Aufstellen von Lebendfallen und die Jagd beziehungsweise der Abschuss von Elstern und Füchsen.
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