Karlsruhe (pol/dpa/dk) – Kurioser Fall in Ludwigshafen – tatsächlich hat eine Person versucht ein echtes Krokodilskelett als Souvenir zu verschicken. Das Hauptzollamt Karlsruhe warnt nun vor strengen Regelungen beim Handel mit geschützten Tierarten.
Das Skelett des artengeschützten Krokodils war den Angaben nach als ein Geschenk bereits Mitte September nach Ludwigshafen geschickt worden. Dieses befand sich in einem Paket aus Russland und war als Souvenir für eine in Ludwigshafen wohnende Person gedacht. Nach erster Einschätzung des Bundesamts für Naturschutz (BfN) handelt es sich dabei um ein echtes Krokodilskelett und nicht wie erst behauptet um eine Nachbildung. Da keine Einfuhrgenehmigung vorlag, wurde es beschlagnahmt, wie das zuständige Hauptzollamt Karlsruhe am Donnerstag mitteilte.
„Der Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten unterliegt strengen Regelungen“, so Anne Deubel, Pressesprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe. „Es ist wichtig, sich vor einer Bestellung aus dem Ausland über die geltenden Vorschriften zu informieren und gegebenenfalls eine Einfuhrgenehmigung einzuholen. Der illegale Handel mit artengeschützten Tieren und Pflanzen stellt nicht nur eine Straftat dar, sondern gefährdet auch den Erhalt dieser bedrohten Arten.“, so Deubel weiter.
Krokodile sind eine vom Aussterben gefährdete Art und daher besonders schützenswert. Die Einfuhr nach Deutschland ist folglich nur unter Vorlage einer entsprechenden Einfuhrgenehmigung möglich. Nachdem diese Papiere nicht vorgelegt werden konnten, beschlagnahmte der Zoll in Ludwigshafen das knapp 25 Zentimeter lange Krokodilskelett umgehend.