Karlsruhe (pol/svs) – Bei einer Routinemaßnahme auf der A5 kontrollierten Beschäftigte des Hauptzollamts Karlsruhe einen 28-jährigen deutschen Staatsangehörigen, der aus der Schweiz kommend auf dem Weg zu seinem Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen unterwegs war. Was er dabei hatte, war nicht ganz legal.
Der Mann gab den Beamten gegenüber an, keinerlei Waren in der Schweiz gekauft zu haben. Bei Überprüfung des Fahrzeugs fanden die Zöllner jedoch mehrere hochwertige Armbanduhren, diversen Goldschmuck und verschiedenste Antiquitäten, darunter zahlreiche Puppen und Geschirr. Der Gesamtwert aller Waren liegt nach ersten Schätzungen bei über 100.000 Euro.
„Generell gilt, dass Waren zu privaten Zwecken, ab einem Gesamtwert von über 300 Euro bei der Einreise aus der Schweiz an der Grenze beim Zoll anzumelden sind. Gewerbliche Güter sind grundsätzlich unabhängig vom Warenwert zu deklarieren.“ erklärt Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.
Da der Reisende die Güter nicht ordnungsgemäß an der Grenze angemeldet hat, wurde gegen ihn vor Ort ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet und die Waren sichergestellt. Die exakte Höhe der hinterzogenen Abgaben ist derzeit noch offen, da der konkrete Gesamtwert der Waren noch ermittelt wird.
Nähere Informationen zum Thema Reisefreimengen sind auf der Homepage des Zolls zu finden.