Mannheim (dpa/mt) – Mit Hilfe eines komplizierten und illegalen Bankensystems soll ein Mann aus Karlsruhe dazu beigetragen haben, dass fast 14 Millionen Euro ins Ausland weitergeleitet wurden. In Mannheim muss sich der 39 Jahre alte Angeklagte nun vor dem Landgericht verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem vor, zwischen Herbst 2019 und Frühjahr 2020 unerlaubterweise einen Zahlungsdienst ins Ausland betrieben zu haben. In dem Prozess gehe es um etwa 13,9 Millionen Euro und 15.000 US-Dollar. Diese Summe soll der Angeklagte in 184 Fällen an der Bankenaufsicht und der Geldwäscheprüfung vorbeigeschleust haben. Dabei habe er das sogenannte Hawala-Banking genutzt, bei dem oft Überweisungen größerer Geldsummen abseits traditioneller Bankkanäle vor allem in die Türkei und arabische Länder vorgenommen werden. Der 39-Jährige gehöre außerdem einer kriminellen Organisation an. Er soll zur obersten Ebene der Organisation gehört und Provisionen für seine Dienste erhalten haben.
Zum Prozessauftakt berichtete der Syrer über sein bewegtes Leben. So habe der gelernte Schneider nach Ausbruch des syrischen Bürgerkrieges 2011 etwa bei einem Verein mitgewirkt, der Lebensmittelspenden an Bedürftige weitergeleitet habe. Auch habe er bei der Entschärfung von Bomben geholfen. Entsprechende Kenntnisse habe er beim Militärdienst in Syrien 2001 erworben. Später seien er und seine Familie in die Türkei geflüchtet. Der Angeklagte selbst kam demnach schließlich 2015 nach Deutschland, während seine Eltern in der Türkei geblieben waren. Um seinen betagten Eltern Geld aus Deutschland zukommen zu lassen, habe er das Hawala-System mehrfach genutzt und sei auf diese Weise mit den Organisatoren dieser teilweise illegalen Praxis in Berührung gekommen. Daraufhin hätten ihn die „Geldhändler“ angeworben.
Der Angeklagte schilderte am Dienstag, wie er dann für seine Auftraggeber mit dem Auto quer durch Deutschland gefahren ist, um Geld von verschiedenen Akteuren abzuholen. Auch in die Schweiz sei er gefahren. Wer genau ihm dabei Geld gegeben hatte, kam am ersten Prozesstag indes nicht zur Sprache. Ziel sei es gewesen, das eingesammelte Geld in einem inländischen Geldtopf zusammenzuführen. Nach Austausch entsprechender Nachrichten – in diesem Fall per Nachrichtendienst WhatsApp – seien die entsprechenden Beiträge aus einem wiederum im Ausland befindlichen Geldtopf ausgezahlt worden.
Der Geldfluss zwischen den beiden Geldtöpfen sei durch regelmäßige Bargeldlieferungen erfolgt. Dies hätten beispielsweise Geldboten beziehungsweise Kuriere zwischen den Ländern sichergestellt. Der Angeklagte sagte am Dienstag, er habe für seine Dienste eine Provision von bis zu 1.500 Euro pro Fahrt erhalten. Befehle, etwa an Kuriere oder andere Beteiligte, habe er aber nicht gegeben. In dem Verfahren sind noch weitere acht Prozesstage vorgesehen.