Karlsruhe (pm/lk) – Bis mindestens Ende der laufenden Saison 19/20 dürfen im Wildparkstadion keine Spiele mehr mit Zuschauern ausgetragen werden. Darum informiert der Verein jetzt über die Rückerstattung von bereits erworbenen Tages- und Dauerkarten für diese Spielzeit. Allerdings erwarten den KSC Einnahmeverluste in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Partie.
Durch den Wegfall der Zuschauer in den ausstehenden fünf Saisonheimspielen erwarten den KSC Einnahmeverluste in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Partie. Da der Verein diese finanziellen Folgen selbst tragen muss, hofft er darauf, dass viele Fans auf Ihre Erstattung verzichten. Sofern Fans unwiderruflich auf den Anspruch auf anteilige Erstattung der Dauerkarte oder der Tageskarte verzichten möchten, können sie die Verzichtserklärung vollständig ausfüllen und unterschrieben zurücksenden.
Tageskarten (Hard-Tickets), die in einer offiziellen Vorverkaufsstellen, im Fanshop am Wildparkstadion oder im offiziellen KSC-Online-Ticketshop erworben wurden, können ausschließlich auf postalischem Weg zurückgegeben werden. Eine Rückgabe an den anderen Vorverkaufsstellen ist nicht möglich. Erstattet wird der Ticketpreis in Form einer Rücküberweisung. Tageskarten, die im offiziellen KSC-Online-Ticketshop als print@home- oder Mobile Ticket-Variante erworben wurden, können ausschließlich per E-Mail zurückgegeben werden.
Erstattet wird der anteilige Dauerkartenpreis für jedes betroffene Heimspiel. In Summe sind insgesamt fünf Heimspiele von der aktuellen Situation betroffen. Das vollständig ausgefüllte Rückgabeformular muss zusammen mit einem leserlichen Foto der Dauerkarten-Vorderseite per E-Mail gesendet werden. Erstattet wird der anteilige Dauerkartenpreis in Form einer Rücküberweisung.
Der Anspruch auf Rückerstattung per Post/E-Mail muss bis spätestens den 12.05.2020 (12.00 Uhr) formal und in vorgeschriebener Form beim KSC eintreffen, damit eine Rückerstattung vor dem 15.05.2020 gewährleistet ist. Sollte der Rückerstattungswunsch nicht rechtzeitig oder nicht in der richtigen Form übermittelt werden, kann die Rückerstattung selbst nicht rechtzeitig erfolgen. Würde es aufgrund des Votums der Mitgliederversammlung zu einer Insolvenzantragstellung am 15.05.2020 kommen, ist es möglich, dass der Erstattungsanspruch als Insolvenzforderung qualifiziert wird und es lediglich zu einer geringen Quotenausschüttung oder sogar zu gar keiner Zahlung auf diese Forderung im Rahmen des Insolvenzverfahrens kommen wird.
Mit längerer Wartezeit im Hinblick auf Rückmeldungen per Telefon oder E-Mail muss gerechnet werden. Bitte beachten Sie auch, dass der Fanshop am Wildparkstadion bis auf Weiteres geschlossen hat. Gästefans, die ihre Tageskarten für den Gästeblock im Vorverkauf über den SV Darmstadt 98 bzw. den VfL Bochum erworben haben, wenden sich im Hinblick auf die Rückerstattung bitte direkt an die Ticketing-Abteilungen des SV Darmstadt 98 bzw. des VfL Bochum.
Alle Infos und Formulare zur Antragstellung finden Sie hier.