Karlsruhe (pol/svs) – Faschingsveranstaltungen und Umzüge laden wieder zum närrischen Treiben und Feiern ein. Und damit stehen beim Referat Prävention wieder eine Vielzahl von Themen der Verkehrsunfall- und der Kriminalprävention auf der Agenda, da Regeln und Vorschriften auch in der „fünften Jahreszeit“ gelten.
Die Polizei wird in diesen Tagen wieder ihre Kontrollen verstärken. Klären Sie deshalb schon vor einer Veranstaltung, wer sich hinters Steuer setzt und sich und seine närrischen Mitfahrer nüchtern und sicher nach Hause bringt. Denn leider kommt es immer wieder zu gefährlichen Alkoholfahrten. Zeigen Sie Verantwortung. Wer Alkohol trinkt, sollte sich schon vorher darum kümmern, wie er nach Hause kommt. Ob mit Bus, Bahn oder Taxi. Das Auto bleibt stehen!
Auch Taschen- und Gelegenheitsdiebe lieben die Fastnacht. Partystimmung, Alkoholkonsum und Gedränge sorgen dafür, dass ein Diebstahl womöglich nicht bemerkt wird. Nehmen Sie deshalb nur so viel Bargeld wie nötig mit. Achten Sie auf ihre Geldbörse und Wertgegenstände wie Handy und Schlüssel. Diese Gegenstände sollten eng am Körper, in einer verschlossenen Tasche getragen werden. In der Jacke an der Garderobe haben sie nichts zu suchen. Auch das Auto ist kein Wertbehältnis. Es bietet keine guten Verstecke und ist schnell durchsucht.
Aus meist belanglosen Anlässen neigen vor allem alkoholisierte Menschen zu Gewalttätigkeiten oder dazu, Andere anzupöbeln bzw. zu provozieren. Versuchen Sie deshalb, aggressiv und bedrohlich wirkende Situationen von vornherein zu vermeiden und lassen Sie sich nicht provozieren. Sprechen Sie gezielt andere Menschen an und bitten Sie um Hilfe, wenn Sie sich bedroht oder belästigt fühlen. Wenden Sie sich ggfls. an den Ordnungsdienst oder rufen Sie die Polizei unter 110. Zeigen Sie Zivilcourage und helfen Sie anderen Menschen, ohne sich selbst in Gefahr zu bringen. Wer nichts tut, macht mit und hilft damit nur dem Täter. Beachten Sie unsere Tipps der Aktion-Tu-Was.
Auch für Kinder und Jugendliche sind Faschingsveranstaltungen reizvoll. Umso wichtiger ist es, die Bestimmungen des Jugendschutzes und damit die jeweiligen Altersgrenzen und Abgabeverbote einzuhalten. Damit haben Gewerbetreibende und Veranstalter eine besondere Verantwortung. Auf verschiedenen Faschingsveranstaltungen werden deshalb auch Jugendschutzteams unterwegs sein, die ein besonderes Augenmerk auf Kinder und Jugendliche werfen, die es mit dem Alkohol nicht so genau nehmen. Ziel ist es, Alkoholmissbrauch möglichst frühzeitig zu unterbinden, aber auch bereits alkoholisierte Kinder und Jugendliche in die sichere Obhut der Eltern oder nötigenfalls des Jugendamts zu übergeben.
Gerne geben auch die Mitarbeiter der Prävention des Polizeipräsidiums Karlsruhe unter der Telefonnummer 0721/666-1201 Auskunft.