Karlsruher OB-Wahl: Alles rund um die Briefwahl

17. November 2020 , 12:30 Uhr

 Karlsruhe (pm/msch) – Die Stadt Karlsruhe rechnet zu den Oberbürgermeisterwahlen am 06. Dezember mit einem deutlich höheren Anteil an Briefwählern als sonst üblich. Sie hat für das zentrale Briefwahlbüro neue Räumlichkeiten in der Kriegsstraße 100 eingerichtet. So soll der Service für Briefwähler verbessert werden. Doch wie wird die Briefwahl eigentlich beantragt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Briefwahl.

Wie kann die Briefwahl beantragt werden?

Es gibt mehrere Optionen, um Briefwahl zu beantragen. Sie unterscheiden

Bleibt das Wahlgeheimnis bei der Briefwahl gewahrt?

Ja, auch bei der Stimmabgabe per Briefwahl bleibt das Wahlgeheimnis natürlich gewahrt. Die Briefwahlunterlagen bestehen im Wesentlichen aus zwei Dokumenten: dem Stimmschein und der eidesstattlichen Erklärung. Auf dem Stimmschein selbst sind keine Wählerdaten vermerkt. Der ausgefüllte Stimmzettel wird in einen eigenen Briefumschlag gepackt. Gemeinsam mit der eidesstattlichen Erklärung wandert der verschlossene Briefumschlag in ein Kuvert. Dieses wird ans Wahlamt geschickt. Auf der eidesstattlichen Erklärung ist der Name des Wählers vermerkt. So wird sichergestellt, dass Menschen nicht doppelt abstimmen können. Vor Ort werden die eingegangenen Kuverts geöffnet. Nachdem die Identität der Absender überprüft wurde, werden die Stimmzettel in den geschlossenen Briefumschläge in die Urnen gegeben. Anschließend werden die gesammelten Briefwahlstimmen ausgezählt.

Ist die Briefwahl kostenlos?

Ja, Briefwählern entstehen keine Kosten. Einzige Ausnahme: werden die Briefwahlunterlagen per Post beantragt, muss der Antrag ausreichend frankiert werden. Ein Standardbrief bei der deutschen Post kostet aktuell 0,80 Euro.

Bis wann müssen Briefwahlunterlagen beantragt werden?

Diese Frage ist kaum zu beantworten. Als Faustregel kann gelten: „je früher, desto besser“. Nachdem der Briefwahlantrag beim Wahlamt eingegangen ist, muss der Antrag geprüft und die Unterlagen im Anschluss ausgestellt werden. Das kostet Zeit. Zudem hängt es davon ab, ob die ausgefüllten Wahlunterlagen von den Wählern per Post verschickt oder persönlich beim Wahlamt eingeworfen werden. Das Wahlamt rät dazu, Briefwahlunterlagen frühzeitig zu beantragen.

Bis wann müssen Briefwahlunterlagen abgesendet werden?

Stimmbriefe, die innerhalb Deutschlands abgeschickt werden, müssen spätestens bis zum 02.12.2020 im Postbriefkasten gelandet sein müssen. Werden sie später abgesendet, kommen sie vielleicht nicht mehr pünktlich an: Sie müssen bis spätestens zum 06.12.2020 um 18:00 Uhr beim Wahlamt sein, sonst werden sie nicht mehr gezählt. Wähler haben aber auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich beim Wahlamt in den Briefkasten zu werfen.

Kann auch per Urnenwahl gewählt werden?

Ja! Zwar rät das Wahlamt aufgrund der aktuellen Corona-Situation zur Teilnahme an der Briefwahl, die Wahlbüros sind am Wahltag aber wie gewohnt geöffnet. Das vorgesehene Wahllokal ist auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt oder kann über http://www.karlsruhe.de/wahllokal gefunden werden. Aufgrund der Abstandsregelungen ist mit längeren Warteschlangen zu rechnen, die sich auch unter freiem Himmel befinden können. Desinfektionsspender, das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Wahlgebäude und Plexiglaswänden machen das Wählen an der Urne möglich.

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