Karlsruhe/Enzkreis (pol/ass) – Das Hauptzollamt Karlsruhe hat erfolgreich gegen eine ehemalige Arbeitgeberin einer litauischen Pflegekraft ermittelt. Die Litauerin arbeitete 16 Monate schwarz, also ohne zur Sozialversicherung gemeldet gewesen zu sein. Auch Urlaub wurde der Arbeitskraft verwehrt. Die Frau, die die Pflegekraft angestellt hatte, um ihre Mutter pflegen zu lassen, muss nun eine Geldstrafe in Höhe von 3.250 Euro zahlen. Das hat das Amtsgericht in Maulbronn entschieden.
Die Arbeitnehmerin schöpfte zunächst keinen Verdacht, da sie laut Lohnquittungen zur Sozialversicherung gemeldet war. Erst als sie sich im Anschluss an ihre Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet hatte, jedoch keinen Anspruch auf etwaige Arbeitslosengeld – I – Leistungen geltend machen konnte, wurde ihr die sogenannte Schwarzarbeit bewusst. Beim Sozialversicherungsträger ist ein Gesamtschaden in Höhe von 11.844 Euro entstanden, der inzwischen von der nunmehr vorbestraften Beschuldigten beglichen wurde, wie das Hauptzollamt Karlsruhe in einer Pressemeldung mitteilte.